15. Grärirngserzeugnisse.
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statt; die letzteren fallen zurück, und fast nur die ersteren gelangen indie Vorlage.
5. Raffination. Der Rohspiritus enthält neben 75 bis 95 Maß-prozenten Alkohol vornehmlich Wasser und Fuselöl. Die Entfernungdieser Beimengnngen wird in den Spiritusraffine ri en vorgenommen.Hierbei wird der Rohspiritus mit Wasser verdünnt und durch Holz-kohle filtriert und sodann sorgfältig rektifiziert. Die dabei erhaltenen,Destillate sind: 1. Vorlauf, 2. Feinsprit mit 96 Maßprozenten Alkohol,.3. Primasprit mit 90 bis 920/ 0 , 4. Spiritus mit 88 bis 90%, 5. Luttermit unter 88°/ 0 , 6. Nachlauf.
Alkoholbestimmung. Unter der „Stärke" des Spiritus wirddessen Gehalt an absolutem Alkohol verstanden. Der Gehalt einerMischung, die nur aus Alkohol und Wasser besteht, wird mittels be-sonderer Senkspindeln, die man Alkoholometer nennt, bestimmt. DieAlkoholometer sind mit einer Einteilung versehen, die direkt angibt,,wieviel Prozente absoluter Alkohol in der betreffenden Flüssigkeit sind.Die Grade nach Tralles geben Maß-, und die nach Richter Gewichts-prozente an. Die Bestimmung ist nur dann genau, wenn sie bei 15°ausgeführt wird.
Trinkbranntweine. Als Edelbranntweine gelten Kognak, Rum,,Arrak, Kirschwasser, Sliwowitz, bei denen der Wert nicht allein im/Alkoholgehalt zu suchen ist, sondern vielmehr in den Wohlge-schmack bewirkenden Duftstoffen. Die in den Handel kommendenhochgradigen Edelbranntweine werden durch Verschnitt mit Wassergebrauchsfertig gemacht. Kognak enthält 40 bis 60°/ 0 , Rum 65 bis75"/o und Arrak 38 bis 54°/ 0 Alkohol. Der Kognak hat seinen Namenvon der französischen Stadt Cognac; seine gelbe Farbe erhält dasvon Natur farblose Destillat durch jahrelanges Lagern in Eichenfässern.Gewöhnlicher Trinkbranntwein wird zumeist durch Ver-mischen von Spiritus mit Wasser hergestellt, und zwar derart, daßdas Gemenge 26 bis 45° () Alkohol enthält. Bisweilen werden ihmwürzige Zusätze gegeben. Die wertvollen Edelbranntweine werdenaus gewöhnlichem Trinkbranntwein mit bestimmten Essenzen täuschendnachgeahmt. Liköre bestehen im allgemeinen aus zuckerhaltigemTrinkbranntwein, dem gew'isse Pfianzenauszüge, ätherische öle oderEssenzen zugesetzt worden sind.
Besteuerung des Branntweins. Nach dem Gesetz vom 24.Juni 1887 und seinen Zusätzen unterliegt der Spiritus für Trinkzweckeeiner Verbrauchsabgabe von 0,5 M für 1 1 absoluten Alkohols. Vonder Gebrauchsabgabe ist Branntwein, der für die Ausfuhr bestimmt istoder für (iewerbezwecke dienen soll, befreit. Der letztere dient zur Essig-bereitung, Koch- Heizungs- und Beleuchtungszwecke und für chemischeZwecke und muß ungenießbar gemacht werden. Der zum Brennenverwendete denaturierte Spiritus enthält Holzgeist und Pyridin.
Spiritushandel. Als Einheit des Großhandels mit Spiritus dientdas Hektoliter absoluter Alkohol. Durch Multiplikation der Literanzahl mitdem Prozentgehalt erhält man Literprozente. Das Hektoliter hat