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1 (1896)
Entstehung
Seite
407
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Hebammen. Berufspflichtert.

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3. Wenn Krankheiten oder eine plötzliche Gefahr drohende Erscheinungenauftreten.

4. Wenn eine Schwangere plötzlich gestorben ist.

b) Bei Gebärenden.

1. Bei allen regelwidrigen Lagen des Kindes, bei Schief- und Querlagen,wo möglich vor dem Blasensprunge.

2. Beim Vorliegen der Hände, Füsse oder der Nabelschnur neben demKopfe.

3. In jedem Falle, wo wegen Enge des Beckens, Grösse des Kopfes oderaus was immer für einer Ursache der Kopf nicht in regelmässiger Weise vor-rückt, wodurch länger anhaltende Quetschungen der Geburtstheile zwischenBecken und Kindskopf veranlasst und Erkrankungen der Mutter oder der Toddes Kindes herbeigeführt werden könnten.

4. Bei Störungen der Wehcntbätigkeit, welche zur Verzögerung der Geburtoder zu ungewöhnlicher Schmerzhaftigkeit und Erschöpfung der Kreissendenführen. Hieher gehört der Fall, wenn der bereits tief stehende Kopf zweiStunden nach dem Verstreichen des Muttermundes und dem Abgange des Frucht-wassers nicht ausgetrieben wird.

5. Wenn die Herztöne des Kindes während der Austreibungszeit unregel-mässig werden.

6. Bei allen Blutungen, in welcher Geburtszeit sich dieselben auch er-eignen mögen.

7. Beim aufsitzenden Mutterkuchen, auch wenn die Hebamme im Augen-blicke der Untersuchung keine Blutung wahrnehmen sollte;.

8. Wenn eine Stunde nach der Geburt des Kindes der Mutterkuchennicht abgeht, auch wenn keine Blutung vorhanden ist.

9. Bei jedem Dammrisse sogleich nach seiner Entstehung.

10. Bei unzeitigen oder frühzeitigen Geburten; ebenso auch bei drohenderüberstandener Fehlgeburt.

11. Bei Zwillingen oder mehrfachen Geburten.

oder

12. Bei Geburten missgestalteter Früchte

oder, wenn sie rasch geboren

worden sind, nach denselben.

13. Bei allen krankhaften Erscheinungen und gefahrdrohenden Zufällen,sowie beim plötzlichen Tode der Gebärenden.

14. Beim Scheintode des neugebomen Kindes.

c) Bei Wöchnerinnen und den Kindern.

1. Bei Wöchnerinnen, wenn die Hebamme beschleunigten Puls, vermehrteKörperwärme, abwechselnd Frost und Hitze, Ausbleiben des Wochenflussesoder auffallend üblen Geruch desselben, Empfindlichkeit des Leibes u. s. w.bemerkt.

2. Allsogleich bei jeder Krankheitserscheinung des Kindes,*) da dieHebammen ebensowenig kranke Kinder, als kranke Frauen zu behandeln be-rechtigt sind.

Wenn der Arzt wegen einer Geburtsstörung gerufen wird, soll demselben,womöglich in einigen Worten schriftliche Mittheilung über die Art der Geburts-^emacht werden, z. B. enges Becken bei Schädellage, Querlage, Blu-

*) Bezüglich des Vorgehens bei Blenorrhooa neonatorum s. den AbschnittInfections-krankheiten."