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Anleitung zur Ausmittelung der Gifte und zur Erkennung der Blutflecken bei gerichtlich-chemischen Untersuchungen
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242 Untersuchung auf Oxalsäure.

Handelt es sich nur um den Nachweis von Oxalsäure und kommtes dabei nicht darauf an, die Verbindungsform festzustellen, so extra-hire man die Objecte sogleich mit salzsäurehaltigem Alkohol und be-handele die dabei resultirende Lösung wie angegeben 1 ).

') Es ist (Arch. d. Pharm., Bd. 10, S. 172) behauptet worden, dass bei derZerstörung" der Objecte mittelst Salzsäure und Kaliumchlorat sich Oxalsäure bilde;schon aus diesem Grunde dürfte, entgegen der Annahme von Jeserich (S. 168,Anm. 2), kein Sachverständiger der Untersuchung auf Oxalsäure die Behandlung derMassen mit jenen Agentien vorangehen lassen.