Kali causticum fusum.
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hydroxyd und 2 ccm Wasser, erhitze diese mit 50 ccm Kalkwasser zum Siedenund filtrire. Das Filtrat darf, in überschüssige Salpetersäure eingegossen, nichtaufbrausen (durch Entwickelung von Kohlensäure). Die Prüfung richtet sichgegen einen zu hohen Gehalt an Kaliumcarbonat. Das in dem Kaliumhydroxydenthaltene Kaliumcarbonat würde sich mit dem Kalkwasser in folgender Weiseumsetzen:
+ K 2 C0 3 .1 2K0H + CaC0 3
Calcium-carbonat.
Ca (0H) 2
Calci um-hydroxyd
74
K 2 C0 3
Kalium-carbonat
138
Da Calciumcarbonat in Wasser unlöslich ist, kann es durch Filtriren be-seitigt werden. 74 Th. Calciumhydroxyd können 138 Th. Kaliumcarbonat eliminiren.Die in 50 ccm Kalkwasser mindestens enthaltene Menge (s. Bd. I S. 319) von0,074 gr Ca(OH) 2 würde daher im Stande sein sich mit 0,138gr K 2 C0 3 umzusetzen;da diese Menge in 1 gr des Kaliumhydroxydes angeblich enthalten seiu darf, sowürde sich für dieses ein Gehalt von 13.8 Proc. Kaliumcarbonat gestattet sein.Dieser Angabe aber dürfte irgend ein (Druck-?) Fehler zu Grunde liegen, dasie auch mit der Weingeistprobe nicht übereinstimmt. Man wird zweckmässig5 Proc. Kaliumcarbonat als höchste erlaubte Grenze ansehen und demgemäss15 ccm Kalkwasser anwenden. Nach der Fassung des Arzneibuches könnte esscheinen als sollte zu dieser Prüfung die klare alkoholische Lösung (ad 1) be-nutzt werden. Auch hier ist ein Irrthum seitens des Arzneibuches anzunehmen.
Man löse 1 gr Kaliumhydrat zu 10 ccm in Wasser auf und füge zu dieserLösung 10 ccm verdünnte Schwefelsäure. 2 ccm der so erhaltenen Lösungmische man mit 2 ccm conc. Schwefelsäure, und überschichte die Mischung mit1 ccm Ferrosulfatlösung. Es darf sich eine gefärbte Zone nicht zeigen. Dieselbewürde von Salpetersäure herrühren.
Man löse 0,5 gr Kalihydrat in 20 ccm Wasser und füge 5 ccm Salpeter-säure hinzu. Je 10 ccm dieser sauren Lösung dürfen durch Baryumnitrat nichtsofort verändert werden (eine sofort entstehende weisse Trübung würde zuhohen Gehalt an Sulfaten anzeigen, eine erst nach einiger Zeit eintretendeTrübung ist zugelassen) und durch Silbernitratlösung nicht mehr als opalisirendgetrübt werden. Diese Prüfung zeigt Chloride an. Da diese sich schwergänzlich aus dem Kalihydrat entfernen lassen, ist eine geringe Chlorreaction zu-zulassen. Die Anforderung, dass in der 2 proc. Lösung eine nur opalisirendeTrübung auftreten darf, ist übrigens ziemlich scharf und wird nur von demKali hydricum alcohole depuratum gehalten werden können.
Zur Gehaltsbestimmung löse man 5,6 gr des Kalihydrates in Wasserund fülle nach dem Erkalten zu 100 ccm auf. 10 ccm dieser Lösung sollenzur Neutralisation mindestens 9 ccm Normal-Salzsäure bedürfen. Als Iudicatorbenutzt man Phenolphthalein. Da die Umsetzung zwischen Kalihydrat und Salz-säure wie folgt verläuft:
KOH + H Cl = H 2 0 + K Cl56 36,5
so ergiebt sich daraus, dass 1 ccm Normal-Salzsäure, welcher 0,0365 gr H Clenthält = 0,056 gr KOH neutralisirt
9 X 0,056 = 0,504 gr KOH.
■Da diese Menge in 0,56 gr des Präparates enthalten sein soll, so ergiebt sichfür dieses die Forderung eines Minimalgehaltes von 90% KOH. Das durch Al-kohol gereinigte Kalihydrat wird durchschnittlieh einen höheren Gehalt an KOHaufweisen.-
Aufbewahrung. Kalihydrat werde vorsichtig aufbewahrt; ausserdemaber hat man es sorgfältig vor Feuchtigkeit und Kohlensäure zu schützen, weiles andernfalls zerläuft bez. in Kaliumcarbonat übergeht. Am zweckmässigsten
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