Bekanntmachung,
betreffend
das Arzneibuch für das Deutsche Reich.
Der Bundesrath. hat in der Sitzung vom 12. Juni 1890beschlossen, dass das
Arzneibuch für das Deutsche Reich, dritte Ausgabe(Pharmacopoea Germanica, editio 111),vom 1. Januar 1891 ab an Stelle der zur Zeit in Geltungbefindlichen Pharmacopoea Germanica, editio altere/,treten soll.
Dies wird hierdurch mit demBemerken zur öffentlichenKenntniss gebracht, dass das Arzneibuch in R. v. Decker'sVerlag (Ct. Schenck) zu Berlin erscheinen und im Wege desBuchhandels zum Ladenpreise von 2 M. für ein brochirtesund von 2 M. .'50 Pf. für ein gebundenes Exemplar zu l>e-ziehen sein wird.
Berlin, den 17. Juni 1890.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
«•ez. von Boetticher.