Pilze.
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Theils viel Sicherheit gewinnet 43 '. — Ob blosses Trocknen der Pilze das Gift derselben zu zerstörenvermöge, ist noch zu wenig untersucht; bei denjenigen, welche durch Amanitiu giftig wirken, scheintes, wie sich erwarten Hess, nicht der Fall zu seyn: Faulet ( 44 > tödtete wenigstens durch ein amOfen getrocknetes Stück von Agaricus phalloides einen Hund, und Krombholz (I. 14) fand dasPulver des getrockneten Fliegenpilzes eben so giftig wirkend wie das Fleisch des frischen. Eherdürfte das Trocknen (der zerkleinerten Pilze) mitunter bei durch flüchtig schade Stoffe giftig wir-kenden Pilzen die giftige Beschaffenheit tilgen, obwohl gewiss immer nur unvollständig und un-zuverlässig. — Es wäre zu wünschen, dass, mehr als es bisher geschehen, die Regierungen durchpolizeiliche Anordnungen Unglücksfällen durch Pilze so weit als möglich vorbeugten^ 45 '. Medicinal-personen, Schullehrer und Prediger könnten angehalten werden, sich mit den wichtigsten essbarenund giftigen Pilzen wenigstens empirisch bekannt zu machen; auch den Marktaufsehern in Städtenkönnte ein kleiner Unterricht darüber ertheilt werden < 46 ); und dann müsste der Verkauf in Städtenauf die Märkte beschrankt, auf diesen aber nur unverdächtige, nicht zu verwechselnde < 47 ) und nochganz frische Pilze, auf Tischen gehörig ausgebreitet, so dass sie leicht durchgesehen werden kön-nen, geduldet werden; zerstückelte oder geschälte und dadurch oder auf irgend eine andere Weiseunkenntlich gewordene Pilze dürften nirgends, weder frisch noch getrocknet noch eingemacht, ver-kauft werden,
b) Curativ. Specifische Gegengifte aufzufinden, ist uns noch nicht gelungen(* 8 ). Übereines der jüngst vorgeschlagenen, Olivenöl mit gepulverter Kohle (Brugc) hat die Erfahrung nochnicht entschieden** 9 ). Es bleibt uns also nichts übrig als uns nach der Individualität des Falles zurichten und nach den allgemeinen Regeln (s. 1. 8,10) zu verfahren. —
Es kommt oft der Fall vor, dass von einem Gerichte, welches vergiftend gewirkt zu habenscheint, noch einzelne frische Pilze übrig geblieben oder doch im Freien leicht aufzufinden sind undnun für die später anzustellende botanische Untersuchung eines Pilzkenners aufbewahrt werden sol-len. Ein kunstgemässes Trocknen nach lasch (s. Note 48) winde in solchem Falle meistens amzweckmässigsten, aber auch, da es einige Übung voraussetzt, kaum je zu erreichen seyn, weshalbwir uns hier nicht auf eine Beschreibung des Verfahrens einlassen, vielmehr uns auf folgenden Rathbeschränken: Können die Pilze binnen etwa 24 Stunden (oder wenn sie etwas derb und fest sind,binnen 48 Stunden) in die Hände des Sachverständigen gelangen, so bewahre man sie bis dahin(damit sie nicht zu sehr austrocknen) in einem möglichst wohl verschlossenen Gcfässc an einemkühlen Orte. Glaubt man einer längeren Aulbewahrung zu bedürfen, so lasse man einen Theil derExemplare im Luftzuge oder in der Nähe des Ofens rasch austrocknen (saftige Pilze nöthigeufallszu dem Ende senkrecht mitten durch geschnitten), und bewahre andere Exemplare in einer concentrirtenAuflösung von Kochsalz in Wasser; dann werden jene Exemplare die Farben, diese die Form desPilzes bewahren; hat man nur Ein Exemplar des Pilzes, so schneide man es senkrecht mitten durchund bewahre die eine Hälfte trocken, die andere in Salzwasser.
(43) Nur für den Wohlschmack und das bessere Ansehen der Speisedorrte in der Regel dadurch gewonnen werden.
(44) Vgl. Lenz 24.
(45) Am meisten ist in dieser Beziehung bisher in Osterreich ge-schehen ; vgl. Krombh. 1. 2S. ff.
(46) Zur F.rthcilung eines solchen Unterrichts würden, da frischePilze nicht immer zu Gebote stehen, theils Abbildungen, theils nachder Lasrhiscdien [vcrgl. Lasch in Linn. V. 478] oder (für diesenZweck wohl noch besser) der Lüdcrsdorifschen [vgl.: Lüders-dorff, d. Auftrocknen d. Pflanzen etc. Bcrl. 1827. B.j Methode ge-trocknete PiU c anzuwenden seyn. Uie nach Lüdersdorff ge-trockneten (und leidlich gerathenen) Pilze sind, auch für Natura-ljenkabinelte, selbst den theuren Nachbildungen in Wachs gewissnoch vorzuziehen.
(47) Am besten wäre es, die erlaubten Pilze in der gesetzlichenVerordnung einzeln namentlich aufzuführen.
(48) Von den Stoffen, welche man als solche anzuwenden ver-sucht hat, machen Essig und Kochsalz das Gilt in vielen Fällen nurnoch aullöslicher, .also schlimmer; Äther, feile Öle u. a. haben nichtsSpeciQsches. Mithin kann fettes öl nur als ausleerendes und zu-gleich einhüllendes Mittel, Äther nur als Analepticom betrachtet,und Essig darf nur, wenn man von der bereits vollständig erfolg-ten Ausleerung der Pilze überzeugt ist, als ein erfrischendes Mittelangewandt werden.
(49) Sollte nicht vielleicht Gerbstoff bisweilen nützen ? F.s wäresehr gut, wenn man schon mit einigen Tassen starken Thees etwasausrichten konnte. (In meinem Falle — s. Note 500— gelang dies,freilich nicht.)