Gemeiner Seidelbast.
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oder in Wasser macerirten Beeren zur Röthung der Wangen gebraucht. In Lappland soll man 2— 3 Beerenverschlucken, um Gesehwüre im Schlünde dadurch zu eröffnen ') — Die Blätter schaden den Schafen undZiegen nicht, aber Schweine verschmähen die ganze Pflanze. 2 ) Das Gewächs gehört also zu den ätzend-scharfen Giften.
Anwendung. Den gröfsten Nutzen zieht die Medicin von dem Gewächs, und zwar vou der Rindedesselben. Zum innerlichen Gebrauehe ist diese, ihrer Schärfe wegen, zu widerrathen, und nur bei sehrschlaffen Subjecten, z. B. wenn sich Auflockerungen in den häutigen Gebilden und anomale Vegetationenfinden, wie bei der Scrofelsucht, Lustseuche u. s. f. zu gestatten; man giebt sie in der Abkochung (2 Dr.auf 3 Pfund Wasser) und läfst bei venerischen Knochenleidcn z. B. täglich -'- Pfund davon trinken. Zumäufserlichen Gebrauch weicht man die trockne Rinde in Wasser oder Essig ein und wendet sie als Epispasti-cum an. Wenn man sie fest auf einen Muskel gebunden, oder als Ilaarscil angewendet hat, entsteht schonnach 48 Stunden Röthe und Jucken, öfters von allgemeinem Jucken und einem Ausschlage begleitet, selbstmit Eintreten von Blutschwären, dem wohl gar Fieber folgt; bald löst sich die Oberhaut und es fliefst eineseröse Feuchtigkeit; aus, die bei länger fortgesetztem Gebrauche der Rinde und bei Unreinlichkeit der Wundemehr eitciarlig wird und leicht Brand nach sich zieht. Lartigue») bereitet eine Seidelbast.Pomade (Un-guenium Mezerei, Pomade de Garou).
Bei den Altern wurde noch häufiger Seidelbast angewendet, z. B. die Abkochungen zu Waschungenbei krebsartigen Geschwüren*) und arthritischen Anschwellungen 5 ), ferner die gequetschten Blätter als epi-spasticum 6 ), selbst die Beeren (sonst offic. als Kell erhalskörner, Baccue s. seminu Coccognidii s. Coccum-gnidii. grana Gnidii. Cocci gnidi'i) gebrauchen die Lappen und Finnen, z. B. beim Wechselnd)«- 7 ) zu9 — 27 Gr. Matlhiolus rühmt die Abkochung aller genannten Theile zusammen oder einzeln, in der Was-sersucht und Syphilis. — Sonst verfertigten die Maler aus den Beeren eine schöne, rothe Farbe. SelbstZweige und Blätter sollen das Tuch braun färben. 8 ) Die früher gebräuchliche, schändliche Verfälschung desBiers, Brantcwcius und Essigs mit den Beeren und der Rinde ist wohl jetzt nicht mehr zu fürchten. In Rufs-land soll man aus der Rinde der Wurzel ein grobes, graues Papier bereiten. s ) Auch als Zierpflanze cultivirtman das Gewächs.
Gegenmittel. Es beruht hier alles auf der bereits im Allgemeinen angegebenen Behandlung scharferGifte, besonders wirken schleimig - ölige und antiphlogistische Getränke, Clystire u. s. w. mildernd. Um dieSchärfe beim innerlichen Gebrauche zu mindern, hüllt man das Mittel in Pflanzensäuren, Schleim oder Fleisch-brühe ein. Bei Bösartigkeit der durch die äufserlichc Anwendung der Rinde entstandenen Geschwüre, thutdie Reinlichkeit viel, dann kühlende Umschläge u. s. f.
Erklärung
der achten
Fig. 1. Eine
Kupfertafel.
Fig. A. Ein blühender, und Fig. B. ein fruchttragender Zweig des Gewächses (nat. Gr.)einzelne Blume (nat. Gr.); daneben a. die Lage der Staubkölbchen gegeneinander und ß. der Blumenstaub(vergr.). — 2. Eine ausgebreitete Blume; 7. eine äufsere davon sich trennende Platte.— 3. Ein Fruchtknotenmit der Narbe (vergr.) — 4. Derselbe nach der Länge, und 5. nach der Quere durchschnitten (vergr.). — 6.Eine reife Steinfrucht (nat. Gr.).— 7. Dieselbe der Länge nach durchschnitten, so dafs man in ihrer Mitte dieNüfs sieht. — 8. Die Nufs der Quere nach durchschnitten (etwas vergr.), und 9. dieselbe der Länge nach durch-schnitten, so dafs man an ihrer Spitze den Keim sieht (stark vergr.), der bei (7) besonders dargestellt ist. —10. Der obere Theil eines Zweiges der Länge nach durchschnitten, um die Lage der Blätter in der Blatt-
') Montin Medic, Läpp, Lul, p. 20. — 5 ) Holmberg Schwed. Abh. n. Schrank Bair. Fl. 1. S. 653. —3 ) Bullet, de Pharm. Mars 1809. p. 129. s. Trommsd. J. d. Ph. 18. 1. S. 430. — *) Perry X\ervous diseases,p. 343. — 5 ) Hill. Management 0/ the gout Land. 1771. p. 58. — 6 ) Matthiol. Krauterb. Frank/. 1600. SAil.—7 ) Herknyäus Hauhisök p. 63.; Hartmann om. ju gangbare Sjuhdom p. 594.; Mehreres bei Gmclin a. a. O-S. 359. —'") Adler a. a. O. S. 272. — ') Richard v. Kunze I. 242. —
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