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Nachtrag (1908)
Entstehung
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Die Mittel der Anlage 13.

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besteht aus einer mit denaturiertem Spiritus hergestellten Tinkturvon Arnika, Zittwerwurzel usw. und besitzt die ungefähre Zusammen-setzung der käuflichen Windtinktur (Tinct. carminativa); das Pulverenthält Rohrzucker und Arsenik. (Beythien.)

19. Krebspulver Frischmuths soll aus Folia Stramonii, Radix Stra-monii und Calcium earhonicum bestehen.

21. Lympliol Rices besteht nach einer Veröffentlichung des Polizei-präsidenten in Berlin im wesentlichen aus einer alkoholischen Lösungvon ätherischen Ölen, insbesondere Pfefferminzöl, und einem gerbstoff-haltigen Pflanzenauszuge.

22. Noordyl gleicht im wesentlichen dem Noortwyckschen Diphtherie-mittel, und soll bestehen aus Spir. dil., Ol. Fagi empyreum., Ol. Rusci,Ol. Menth, pip., Ol. Anisi, Saccharin, Kal. sulfurat. und Tinct. C'astorei.

23. Oculin Carl Reichels ist eine dreiprozentige rote Präzipitatsalbe,die noch enthalten soll Eieröl, Bienenwachs, Tutia, Kampher, fernerdas Pulver von Fenchel, Salbei und Käsepappelkraut.

26. Piiik-Pillou AVilliams bestehen aus Ferr. sulfuric., einem Alkali-karbonat, Süßholzpulver und Zucker und sind durch Karmin rot gefärbt.Nach Zernik waren in den Pillen nachzuweisen: Eisen, Kalium, Mangan,Schwefelsäure, Phosphorsäure und ein emodinhaltiger Bestandteil.

27. Reiiiigungskuren Konetzkys enthalten Extr. Filicis, Extr. cort.rad. Granat, und Ol. Ricini mit Alkanna gefärbt. Nach Angabe desHerstellers sind die Bestandteile: Extr. Embel. Rib. fl., Extr. Absinth,fl., Extr. spinnlos. Algaric., Extr. granat. fl., Ol. palm. Chr. undSiliqu. Vanillae.

30. Vixol stellt nach Aufrecht eine Art versüßten Fluidextraktes dar,dessen wesentliche Bestandteile Salpeter, Lobeliakraut und CascaraSagrada sind. Nach Kobert enthält es auch Atropin.

Abgesehen von Wessels Trunksuchtsmittel, dessen Zusammen-setzung nicht zu ermitteln war, ist nach vorstehender Übersichtvon den neuen Mitteln der Liste A nur Haigs Kropf kur wegendes Gehaltes an Extr. Hydrast. und an metallischem Quecksilberals dem Handverkauf entzogen anzusehen. Bei Betrachtung dergesamten durch die gegenwärtige Gestaltung der beiden Listengeschaffenen Verhältnisse ergibt sich hinsichtlich der Abgabe derGeheimmittel in den Apotheken folgende Rechtslage:

Von den sämtlichen 123 Präparaten der Liste A dürfen diefolgenden nur auf ärztliche Verordnung (im Wiederholungsfällenur auf jedesmal erneute derartige Verordnung) abgegeben werden,und es muß auf den Abgabegefäßen oder den äußeren Um-hüllungen derselben die InschriftNur auf ärztliche Anweisungabzugeben angebracht sein:

American coughing eure Lutzes (wegen des Gehalts anFruct. Papaveris immatur.).

Asthmapulver Schiffmanns (falls Folia Belladonnaeenthaltend).