Preußen.
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21. Lymphol Rices (auch als Bruchheilmittel Rices).
*22. Noordyl (auch als Noordyltropfen NooHwycks).
*23. Oculin Carl Reichels (auch als Augensalbe Oculin).
24. Pillen Morisons.
25. Pillen Redlingers (auch als Redlingersche Pillen).
26. Pink-Rillen Williams (auch als Pilulcs Rink gour personnes pälesdu Dr. Williams).
*27. Reinigungskuren Konetzkys (auch als Reinignnyskuren der Kuran-stalt Neuallschwill [Schweiz]).
28. Remedy Alberts (auch als Rheumatismus- und Gichtheil-mittel Alberts).
2t). Sternmittel, Genfer, Sauters fauch als elektrohomöopathische Stem-mittel von Sauter in Genf oder Neue elektro-homöopathische Stern-mittel usw.).
30. Vixol (auch als Asthmamittel des Vixol Syndicate).
Preußeu.
6a. Min.Erl. betr. Verkehr mit Geheimmitteln vom27. August 1907.
Ew. pp. lasse ich mit Bezug auf meinen Erlaß vom 8. Juli 1903,betreffend den Verkehr mit Geheimmitteln, beiliegend die auf Beschlußdes Bundesrats vom 27. Juni dieses Jahres neu aufgestellten VerzeichnisseA und B mit dem ergebenen Ersuchen zugehen, sie gefälligst in geeigneterWeise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen. Ich bestimme hierbei,daß die neuen Verzeichnisse vom 1. Oktober dieses Jahres an die Stelleder bisherigen treten sollen.
Zu der neuen Fassung der Listen A und B bemerke ich erläuternd,daß in ihnen eine Anzahl neu aufgetauchter schwindelhafter oder gesund-heitlich bedenklicher Mittel Aufnahme gefunden haben, daß eine Reihevon Mitteln aus Liste A in Liste B versetzt worden sind und daß einigeschon in den früheren Listen enthaltene Mittel, die infolge Änderung ihrerBezeichnung nicht mehr unter die Vorschriften der Polizeiverordnungfielen, mit ihren neuen Namen aufgeführt worden sind. Mit Rücksichtauf eine Entscheidung des Kammergerichts vom 28. September 1905*),nach der die Fassung betreffs Homeriana unter Nr. 42 der bisherigenListe A dahin auszulegen war, daß jeder russische Knöterich, einerlei ober mit Homeriana identisch war oder nicht, den Vorschriften der Polizei-verorduung unterlag, ist durch die Anführung der Nebenbezeichnungenfür Mittel mit verschiedenen Namen unter den Eingangsworten „auch als“dafür Sorge getragen worden, daß nur die auf den Listen stehenden Mittel,nicht aber auch andere, für die diese Nebenbezeichnungen zutreffen, vonden Vorschriften betroffen werden.
*) Ein gleiches Urteil hatte das K.G. bereits unter dem 16. August1904 gefällt (K.G.A. IV, S. 726).