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Nachtrag (1908)
Entstehung
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I. Das geltende Recht.

Deutsches Reich.

la. Änderung der Vorschriften über den Verkehr mitGeheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln. Bun-desrat sbeschluß vom 27. Juni 1907.

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 27. Juni 1907 (§ 612 derProtokolle) beschlossen, seine Beschlüsse vom 23. Mai 1903 (§ 409 derProtokolle) über Regelung des Verkehrs mit Geheimmitteln nach folgendenRichtungen abzuändern:

1. In den Vorschriften für die Regelung des Verkehrs mit Geheim-mitteln und ähnlichen Arzneimitteln dem § 1 als Abs. 2 hinzuzufügen:

Die Anwendung der nachstehenden Vorschriften auf dieseMittel wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß deren Bezeichnunghei im wesentlichen gleicher Zusammenstellung geändert wird.

2. Dem § 4 dieser Vorschriften als Abs. 2 hinzuzufügen:

Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittelsteht es gleich, wenn in öffentlichen Ankündigungen auf Druck-schriften oder sonstige Mitteilungen verwiesen wird, welche eineAnpreisung der Mittel enthalten.

3. Die den unter 1 genannten Vorschriften beigefügten Listen A undB in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung neu aufzustellen.

(Anlagen A und B wie bei Nr. lb.)

lb. Vorschriften über den Verkehr mit Geheimmittelnund ähnlichen Arzneimitteln. Bundesratsbeschlüssevom 23. Mai 1903 und 27. Juni 1907.

Auf Grund der unter Nr. 1 und la angeführten beidenBeschlüsse des Bundesrats hat der Vorschriftenentwurf nun-mehr folgenden Wortlaut*):

*) Die durch den Bundesratsbeschluß vom 27. Juni 1907 bedingtenÄnderungen der bisherigen Vorschriften sind durch Kursivdruck, die vonAnlage A nach Anlage B versetzten Mittel durch gesperrten Druck unddie neuen Handelsbezeichungen für bereits in den Listen enthaltene Mitteldurch Sternchen * kenntlich gemacht.