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An Gesambte deß Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten, und Stände Zu Gegenwärtiger Reichs-Versamblung Gevollmächtigte Hochansehnliche Herren, Herren Räthe, Bottschafftere, Und Gesandte, etc. Meine Hochge-Ehrtist- auch Hoch-Viel-Ge-ehrte Herren Hochst-gemüssigtes gezimmendes Memoriale und Bitt Umb Billigmässige Moderation der allzu disproportionirten Reichs-Matricul, so wohl als Cammer Gerichts Anschlags Des Hohen teutschen Ritter-Ordens Unmittelbahre Reichs-Balley Coblentz : Ad vigesimam partem remanentem ; Mit Beylaagen sub Nis. 1 biß 9 inclusive
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ci'rten feklaren defectuCaute debendi, tinb darab reiultirker Impossibili-tät/mehr ein indebuum, als wahrer Ruckstand zu nennen / conlequen-rcr auch dieselbe zu dessen Nachtragung nicht anzuhalten seye; Es er-gibt sich auch hterauß die Sonnen klahre Prob/ daß/ man drebißhe-nge zweyLammer-Ziehler fürs künfftig mit noch anderen FünffenJährlich erhöhet/und dergleichen 5. Au^mentations-Ziehler von Anno1713* her nachgetragen werden solten/öffters benambster meiner an-vertrawten Valley Loblentz eine pure absolute Ohnmöglichkeit seynwürde nach dem bisherigen ungeheueren Fucß deren 174.. F. zu ton-cumeen.

Wan dan solchem nach hoffentlich zu Genügen demonlUirt wor-den ist/ daß offters angezogene Valley Loblentz i mo in der Reichs-Matricui gicid) bey derselben ersten Aufrichtung 2 Proportion andererhoher Herren Fürsten und Standen allzu hoch. 2 do noch höher undweit dlfproporrlonirter aber in dem Lammer-Gerichts-Anschlag ange-setzet/und gleichwohlen noch darzu 3 ao von dem Ersten zu dem erstenAnsatz allschon zu schwach gewesenen fundo collectabili allzu grosse

Dilmembrationes UllD Avulsiones gelittet! / dannenhero auch^o all-

schon Anno 1654. von Kayserl. Majestät in denen Reichs Pistandis

ulqueadunam tertiam remanentem für Moderations-WÜrdig erkeNNtt/und würcklich modenrt/gleichlvohln aber sro auch diese certia remanenrdurch die von Lhur^RyeimschenLräyses ^vegenReichs ConNituti-vnsMassrgvorgenohmeneUntersuchung intacultates Sc vires Baliiviarannoch für allzu hoch 'lind unerschwinglich/sonderen eine Concurrens3d2OlN3m partem remanentem allerdings für5ut6ciem angesehen/undjucisoiret worden / mithin alle diejenige Haupt-Umbstände sich vorHanden zeigen/welche zu einer ergiebigen Moderation jemahls für rele-vant und hinlänglich erachtet ivorden/ nebst diesem auch bey so gestal-ten Dmgen die ivürcklich auffgeschwollene Petardaten mehr für ein in-debitum, als wahrer Ruckstand anzusehen seye/ einfolglich diesen sowohl als den Nachtrag vor Jährlichen 5. Ziehleren von Anno »71z.her/deßgleichen auch pro summ an statt sonstiger zwey mit /.Ziehle-ren in dem so hohen Anschlag zu concurriren/ wan beydes noch zu all-gemeinem Reichs-Gchluß gedeyen solte / die pure Immobilität(worzu niemand gehalten) vorwalte.

Hierumb gelanget ahn diese höchst preyßliche Reichs Versamb-lung meine gantz gehorsam und inständtgsteBttt/dteselbe beliebe nachallerseiths polsodirender höchster ^guanimitat diese der Sachen an-brachte wahre Bewantnus in reiffe Überlegungen zu ziehen/und anIhre Käyserliche Majestät ein allerunterthänigstes Reichs Gutach-ten dahin abzustatten/daß die mir gnädigst anvertrawte öffters be-

B 2 nambste