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Die Stimme Des gerechten Bluts Abels, Auß Genes. IV. vers 9,10,11 Oder Christliche Leich-predigt, Uber den, dem Leibe nach zwar betrübteb, doch, der Seelen nach, seligen Hinscheid, Deß Edlen und Züchtigen Jünglings, Herrn Hans-Conrad Zieglers, von Schaffhausen : Alß selbiger den 27. Februarii 1707 ... Durch unglückliche Entleibung ... seinen Geist aufffgeben müssen ...
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38
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wären wir darzu verbunden gewesen ? Hat der Knecht sechsLage zu feinem Nutzen/ und sötte der HErr nicht einenvollkommenen haben? Haben wir sechs Tage für dieKüche/ und sotten wir nicht einen gantzen Lage haben fürdie Kirche?

Meinen wir nicht / daß nicht die meiste Ursach /solcher ernstlicher Göttlicher Gerichten / die bißheroüber Teutsch-und andere Länder ergangen / und nochüber Venen schweben / gewesen seyn / neben vielen an-deren Sünden und Lästeren / die schwäre Sündeder protLNLrion und Enthriligung des Sabbaths? BeyIeremia dem Propheten läßt sich Gott also verlauten :Werdet ihr mich nicht HZrcn / daß ihr den Sab-bath heiliget / so <vil ich ein Feuv vnder ewerenThoren anstecken / daß die Däuser verzehre / undnicht gele scher werden solle. Wem dieses GöttlicheZorn-Feur/die Augen nicht erleuchten wil auff Erden/deme wird das höllische Feur/mit der zeit/hell genugleuchten und brennen über seiner Seele? Im Gesetz Mo-sis stehet: wer den Sabbatthag entheiliget / dersoll des Todes sterben; wer eine Arbeit daranthue / dessen Seele soll außgerortee werden in ih-rem Volck. Was Gott den Juden getreuer / daß hater auch redlich vollzogen; erfahren hals iencr Mann/derauff den Sabbath hat Holtz auffgelesen; gany Israelmußte ihn steinigen- Weilen dieIuden dem Herren/den Sabbath nicht gebäurlich gehalten / so mußte dasLand siebentzig Jahr feyren/ öde und wüst ligen / undwar dir ganke zeit über der verstörung/Sabbath/ bißdas sibentzig Jahr voll wurden. Hingegen/ wo der Sa-bach recht gefeyret wird / und Christliche Regenten undOberen / nach dem Erempel Nehemt« / und andererfrommen Fürsten/ als Davids/ Hioki« / Iost«/ Conttsn.rmi deß Grossen / I'k«oäo6j, Lsroli di. und anderer/rc-