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Constitutionis Imperii Specialis Super Litigiosa Possessione Disquisitio
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Iilbition, oder verordneten gemeinsamen Interims - Benutzung, diestrittige Posseßion von dem Cammergericht praevia Citatione mitUebergehung der sonstigen Formalitäten des ordentlichen Processes(jedoch daß die Probationes nicht summarie , sondern ordentlicherWeis, wie es von Rechtswegen geschehen soll, aufgenommen wer-den sollen) summarie untersuchet, tmd Possessio Momentanea dem-jenigen, welcher den neusten Besitz'durch Schriften, oder Zeugen-Aussag am besten erwiesen haben wird, zuerkannt, fort dem an-deren Theil inhibiret, oder mandiret werden solle, daß er sich desberühmten Besitzes bis zum ordentlichen Austrag des Possessoriiordinarii oder Petitorii zu enthalten hatte. Welches jedoch keinemTheil an seinem Recht oder älteren Posseßion nachtheilig, oder inandere Weg beschwerlich gehalten werden solle. Es solle abergleichwohlen auch bey diestm Casu , bevor eine Citation über dieseConstitutio« zu erlassen, und ad Sequestrationem zu schreiten, vondem klagenden Theil die bevorstehende Gefahr, und procinctusPartium etwelchermassen, und summarie aus derhalbcn ergange-nen Mißiven, oder hierüber aufgerichteten Instrumenten zuvordargethan, und beschienen werden; oder der Richter aus eigenerWissenschaft davon zuverläßigen Bericht haben.

TANTUM.