22 Dr. P. Eschbach
waltung von Angerort und Burg würden ihm vorenthalten;er möge ihre Zahlung befehlen; sonst zwinge ihn die Not,von dem Rechte der Selbstpfändung Gebrauch zu machen.Am 24. Februar stellte Johann von Hammerstein derHerzogin die Gefahr der Beamten des Amtes Mettmannvor, von Johann vom Haus, der sein Geld verlange, „ge-schlagen und gefangen zu werden"; er selbst dürfe nichtwagen, zu Düsseldorf vor das Thor zu reiten, da derselbevon Kaiserswerth aus täglich hin und her durch das Landreite. Wieder hielt Johann vom Haus am 23. März beimHerzog um die Kostgelder für Angerort und Burg an; erersuchte die Herzogin, „da seine Sachen jetzt so gelegenseien, dass er sonderlich Geldes bedürfe", um Rückerstattungvon 250 G., die er vor zwei Jahren auf ihre Bitten an Ailfvon Loysen für ihren Gemahl entrichtet und um Bezahlungeines Pferdes, das sie dem Wilhelm Quade geschenkt habe.In einem Schreiben an die Räte vom 30. April klagte erbitter über die Ungnade der Herzogin und bat, sie zurAufhebung der Sperre über die ihm vom Herzoge ver-schriebenen Gelder zu bewegen. „Johann vom Haus",schrieb die Herzogin am 26. Mai an ihre Räte, „treibtseinen Mutwill mit uns und seinen Schimpf und Spott miteuch!" Am 3. Juni erbietet er sich noch einmal, seineSache durch den Spruch von 12 Rittern und 4 Herrenentscheiden zu lassen; dann aber entzieht sich der weitereVerlauf des Rechtsstreites auf lange Jahre hin unsererKenntnis.
Johann vom Haus blieb in Ungnade und hielt sichim Auslande auf. Im Jahre 1473 tritt er mit dem TitelMarschalk unter der kölnischen Ritterschaft auf. 1 ) Auchnach dem Tode der Herzogin Sophia (9. September 1473)bemühte er sich vergeblich um Anerkennung" seiner Pfand-briefe und Ersatz des Schadens, der ihm während seinesRechtsstreites erwachsen war. Im Jahre 1478 klagt er,dass zu jener Zeit der Kellner des Amtes Angermund,Wilhelm Offerkamp, seinen Burggrafen Jakob zu Angerortverhaftet, nach Angermund geführt und ihm 10 G„ die
Lacomblet, Urkundenbuch IV, 366.