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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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scheiden? Gäste bewirthet, so ist dieser Mann kleinlich gesinnt;wer aber bescheidene Gäste ans eine Weise aufnimmt, wie wennes einen Hochzeitschmaus gälte, und zwar nicht der äußeren Re-präsentation wegen, noch um seiner Stellung willen, der ist ver-wandt mit dem lächerlichen Vergeuder; stattlich dagegen ist der,welcher in gebührender Weise und nach den Vorschriften der Ver-nunft sich verhält; denn das Statthafte ist das Gebührende, wasnicht nach Gebühr ist, ist auch nicht statthaft. Wan muß aberdas Statthafte eiuhalten ') erstens in Beziehung auf den Gegen-stand des Aufwands, (z. B. wo es sich um die Hochzeit einesSklaven handelt, ist das Statthafte ein anderes, als bei derHochzeit eines Geliebte»,) sodann hinsichtlich der Person des Auf-weudenden, wo es sich fragt, ob man so viel und das und dasaufwcndeu soll; wie mau einst z. B. der Ansicht war, die Fest-gesnndtschaft, welche Themistokles für Olympia veranstaltete, seifür ihn nicht statthaft, wegen seiner früheren bescheidenen Ver-hältnisse, wohl aber für Kimon ^). Gar nicht zu den bisherGenannten gehört Derjenige, welcher zu dem, was sich gebührt,kein bestimmtes Verhalten beobachtet. Ebenso ist es auch bei derFreigebigkeit, indem cs ja auch Leute gibt, von welchen manweder sagen kann, daß sie freigebig seien, noch daß sic es nichtseien.

Siebentes Kapitel.

Von den übrigen, de» sogenannten passiven Tugenden.

Was nun die sonstigen sittlichen Eigenschaften betrifft, welcheentweder Lob oder Tadel verdienen, so gibt es auch bei diesenso ziemlich überall ein Zuviel, ein Zuwenig und ein mittleresVerhalten passiver Art. Z. B. der Neidische und Schadenfrohe:entsprechend den Eigenschaften, von welchen sie den Namen haben,besteht das Wesen des Neidischen darin, daß er Unlust empfindetüber das verdiente Glück Anderer, während die Empfindung des

U Die folgenden Worte scheine» eine ungehörige Wie-

derholung des Vorhergehenden zu sein. ,

2) ?Iut. 5.