Druckschrift 
1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
Entstehung
Seite
396
Einzelbild herunterladen
 

396

Zehnter Buch.

in Stand gesetzt werden, das Richtige außer etwa zufällig,zu treffen, wenn sie gleich dadurch ihr Verständniß für diese Dingeallerdings schärfen werden.

22. Da nun die früheren Philosophen die Materie von derGesetzgebung nicht völlig zum Abschluß gebracht haben 2 "), so ist eSwohl besser, daß wir lieber selbst darüber, und somit natürlich überStaatsversaffung überhaupt, unsere Betrachtungen anstcllen, damit,so weit es in unfern Kräften steht, die Philosophie der mensch-lichen Dinge zum Abschluß gebracht werde. 23. Wir wollenalso zunächst alles das, was von den älteren Philosophen in diesemoder jenem Punkte Richtiges gesagt worden ist, durchzugehen ver-suchen; sodann aus der Fülle der gesammelten Verfassungen inBetracht ziehen, was die Staaten im Allgemeinen, und was jedeneinzelnen Staat im Besondern erhält und zu Grunde richtet, undwelches die Ursachen sind, weshalb die einen gut, die andern schlechtverwaltet werden. Denn haben wir hiervon Einsicht erlangt, sowerden wir auch wahrscheinlich bald zu der damit verbundenen zwei-ten Erkenntniß gelangen, welche Art von Verfassung die beste, undwie jede geordnet ist, und mit welchen Gesetzen und Gewohnheitensie auSgestattet ist. Beginnen wir also!

2») Dies ist der Sinn der Worte des Textes, welche besagen, die Früherenhätten diesen Gegenstandu na »Sge sp ür t" gelassen, d. h. ste hätten dasNichtige, den Begriff der wahren und besten Verfassung, nicht gefunden.So auch Eustratios.

Dieser Schluß zeigt, wie eng die Aristotelische Politik mit der Ethikauch äußerlich von Aristoteles selbst verbunden wurde.

lj

l

Druck von C. Hoffman» in Stuttgart.