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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Achtes Buch.

den Platz über sich einräumt, denn nur durch solche verhältnißmäßigeUnterordnung bewirkt er eine Ausgleichung. Aber solche Großepflegt es nicht eben in der Welt zu geben!

7. Die gedachten Freundschaften beruhen nun also aus Gleich-heit. Beide Theile nämlich denken entweder eines und dasselbe voneinander und wünschen einer dem andern dasselbe, oder sie tauschenunter einander verschiedene Leistungen aus, z. B. Vergnügen umNutzen. Daß aber diese Verhältnisse nur Freundschaften geringeresGrades und von geringerer Dauer sind, ist schon oben gesagt^).Ferner kann man sagen, sie sind Freundschaften und sind es nicht,je nachdem man aus ihre Ähnlichkeit oder Unähnlichkeit mit derwahren Freundschaft sieht. Sie erscheinen als Freundschaften inBetracht ihrer Ähnlichkeit mit der auf Tugend begründeten Freund-schaft: denn die eine von ihnen hat das Angenehme, die andere dasNützliche in und an sich, was ja beides auch der wahren Freund-schaft zukommt. Insofern aber diese letztere unzerstörbar LurchVerläumdung und überhaupt dauerhaft ist, jene beiden aber leichtUmschlägen und auch sonst noch in vielen andern Stücken von derwahren Freundschaft differiren, erscheinen sie wieder wegen der Un-ähnlichkeit mit jener nicht als Freundschaften.

Siebentes Kapitel.

Eine verschiedene Art von Freundschaft ist die, wo ein Verhält-niß der Ueberlegenheit') stattfindet, wie z. B. in der Beziehung des

6) Es ist interessant, den Vertrauten zweier der mächtigsten Herrscherder alte» hellenischen Welt über die Verhältnisse und Bedingungen der Fürsten-freundschaft reden zu hören. Der Freund und Vertraute eine« Philipp undAlexander, eines HermeiaS, Antipater und Kassander hatte mehr als irgendein Philosoph por und nach ihm Gelegenheit, darüber Beobachtungen zu machen,deren Resultat ein tiefer Seufzer ist. Was die letzte» Worte betrifft,so beruht ihr richtiges Verständniß auf dein Aristotelischen Satze, daß zurwahren Freundschaft eine gewisse Gleichheit nothwendig ist.

7) S. oben Kap. 4, g. 2.

H D. h. wo die Gleichheit der Stellung und des gegenseitigen Verhält-nisses durch das llcberwiegen (v7lk(>o^A> des einen TheilS über den andernaufgehoben ist.