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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Achte« Buch.

sie sind doch so beschaffen, daß dieselbe sich thätig beweisen kann;denn die örtlichen Trennungen heben die Freundschaft nicht absolutaus, sondern nur deren Bethätigung. Wenn aber das Voneinander-getrenntsein lange anhält, so meint man auch, daß es ein Vergessender Freundschaft bewirke. Daher heißt es denn auch:

Schon viel Freundschaftsbande hat dauernde« Schweigen gelöset!«)

2. Auch sehen wir, daß weder die ältelnden Leute, noch die grämlich-mürrischen zur Freundschaft geneigt und paffend sind. Denn beiihnen ist wenig Vergnügen zu holen, und kein Mensch ist im Stande,es aus die Dauer in der Gesellschaft eines tristen und unangenehmenIndividuums auszuhaltcn; denn vor allen Dingen flicht die mensch-liche Natur das Unangenehme und sucht das Angenehme. 3. Men-schen dagegen, die zwar aneinander Gefallen finden, aber doch nichtmitsammen leben, gleichen vielmehr Wohlwollenden, als Freunden.Denn nichts ist Freunden so sehr Bedürfniß, als das Mitsammen-leben. Nach Hülse und Unterstützung nämlich sehnt man sich, wennman in Noth ist, nach Zusammenleben aber auch, wenn man demGlück im Schooße sitzt, denn dann mag man am wenigsten Einsied-ler sein. Tägliche Lebensgemeinschaft aber kann man nicht unter-halten, wenn man nicht einander angenehm ist und nicht an den-selben Dingen Freude hat, wie dies der Jugendkameradschasteigen ist.

Kap. Mso: im höchsten Sinne Freundschaft ist die der Guten,

»«'».wie das wiederholt gesagt worden ist; denn für liebenS- und wün-schenswerth gilt das an sich Gute oder Angenehme, und für jeden

Sprichwörtlicher Wer« eine« unbekannten Dichter«, von tiefer Wahrheit,gegen die der Wih de« Athenaiv« Meipno». p. 186 k. I86a.> nicht Stichhält. In der Eudemischen Ethik steht dafür der Spruch:Entfernte Freundesind nur Last". Ltd. Lust. VII, Kap- 12.

"p Wörtlich: dieSauertöpflfchen". Die Bezeichnung lot ist

übertragen von dem widerwärtig herben Geschmacke unreifen Obste«, s. Suida«Th. III, 386. u. unten Kap. 6, §. I.

^ Der engen gesellschaftlichen Verbrüderung gleichalteriger GenossenS. Kap. II, §. 5i Kap. 12, §. I, 4, 6; IX, Kap. 10, §. 6.Platon L^mpos. x. 182 e.