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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Zehntes Kapitel.

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Natur der Sache, weil, wie man sofort sieht, alles, was unter denBegriff menschlichen Handelns fällt, von solcher Art und Natur ist.

5. Sobald also ein Fall eintritt, wo das Gesetz allgemeinspricht, der Fall aber unter die allgemeine Bestimmung nicht zubringen ist, dann ist es richtig gehandelt ^), die Lücke, die der Gesetz-geber ließ, und die Mangelhaftigkeit seiner allgemeinen Bestimmungzu ergänzen und zu berichtigen, wie das zweifelsohne auch der Gesetz-geber selbst, wenn er bei dem Falle gegenwärtig gewesen wäre, gethan,und wie er, wenn er den Fall gewußt hätte, sein Gesetz eingerichtethaben würde. 6. Darum ist das Billige gerecht, und zwar besser, alseine bestimmte Art des Gerechten, aber nicht besser, als das absolutGerechte ^), sondern besser, als das um seiner allgemeinen Fassungwillen fehlerhafte gesetzliche Recht. Und so ist denn die Natur deSBilligen diese: daß es Berichtigung des Gesetzes ist da, wo es wegenseiner allgemeinen Fassung mangelhaft bleibt. Dieß ist denn auchdie Ursache davon, daß nicht Alles gesetzlich geregelt ist, weil esnämlich manche Dinge gibt, über die ein Gesetz aufzustellen unmög-lich ist, daß also hier die Nothwendigkeit eines speziellen Dekrets?)eintritt. 7. Denn von einer unbestimmten Sache ist auch dasRichtmaß unbestimmt, eben wie für die Lesbische Bauweise dasbleierne Richtmaß; denn wie dort das Richtmaß kein feststehendesist, sondern sich nach der Form und Gestalt des Steins verändert,so auch das Pscphisma nach den thatsächlichen Verhältnissen ^).

5) Wik e« die Billigkeit thut.

°> D. h. nicht besser »IS da« Naturrecht, denn eben dies macht dieBilligkeit geltend gegen das gesetzlich festgestelltc Recht, das in seiner abstraktenAllgemeinheit mangelhaft sein und in seiner Anwendung auf einzelne Fälle zurUngerechtigkeit werden kann. Biese ll, S. 3S2363.

7)PfephiSmen", s. zu V, Kap. 7. § I. Anmerk. 4.

ll- Ein geistreicher Vergleich aus der Geschichte der griechischen Baukunst,richtiger des Verfahrens beim Aufmauern von Gebäuden. Die LeSbier, heißt«S bei den alten Auslegern, hatten einen so harten Bruchstein, daß er sichschwer behauen und in gleichmäßige Quadcrform bringen ließ. Sie bedientensich also eines bleiernen Richtmaßes (Kanon), da« sich dem einzelnen Bruchsteineanfügte und so das Maß gab für die passende Verbindung mit dem nächstenAristoteles' Ethik. 13