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31. Oct.
Heinrich Nothaft zu Wernberg Vic/.domc In Nidercn Beiren bekennt für seinen Aidein l’eternCamerawer, als dessen Vormünder, dass Johanns der Junger Lantgraue /.um Leuchtcmberg und Grauezu Halls ihm 800 Gulden von der Summe von 1600 Gulden, dio der Lantgraue Johanns der Elterselig Friderichen Ramsperger und Albrechten Camerawer schuldig gewesen, bezahlt habe. Mitsiegler :Gorg der Aichperger. G. am Freitag nach sand Gallen tage.
29. Oct.
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Johanns, Landgraf zum Leuthemberg und Graf zu Halls, und seine Gemahlin verkaufen fürsich und den Langgrafen Gorg, dessen Vormund jener ist, dem Ritter Jan dem Ramsperger zu Saul-berg und dessen Hausfrau ihr Schloss und Feste Leonsperg mit aller Zugehörung und dazu das Amt,das Steffel von Peygarting der Zeit inhat, mit allen Rechten und Nutzen, wie es Fridrich der Rams-perger sei. besessen, alles zusammen um 2180 Gulden ungeriscli und Uucatcn, und um 1100 GuldenReinisch, und um 200 Pfund guter Regenspurger Pfenninge. Mitsiegler: Ritter Gorg der Aichpergerim Mos, Gorg Fraunberger zum Naternberg und Peter der Tungast zum Klebstein. G. an Samtztagvor aller Heiligentag. (c. 4 S.)
30. Oct.
Haubt zu Pappenheim, des heiligen Römischen Reichs Marschalk entscheidet als erkürterObmann die Streitsache Hainrichs, Probsts zu Solnhofen, seines Gevattern, gegen Vlrieh Hacker, wegendem Probste zugefügter Misshandlung und andern Sachen, dahin, dass Beklagter dem Kläger Abbitteleisten, dieser aber jenem verzeihen solle, und, falls der Probst Hackern ermahnt zu Pappenheim inden Thurm zu steigen, so hat Letzterer so lange darin zu verbleiben, als der Probst wolle, oder,wenn solcher zu lange zürnen und ihn zu lange gefangen halten lassen sollte, er (Haubt zu Pappen-heim) ihn heraussteigen Hesse. G. am nehsten Suntag vor Aller Ileiligentag. (c. S.)
31. Oct.
Dorothea von Freiuntsperg, Haugen säl. von Goldegg chliche Tochter, bekennt, dass ihr zuihrem ehlichen Wirte, Hansen von Freiuntsperg, keine Heimsteuer, weder an Geld, noch an fahrenderHabe geworden ist, als allein ihr liegendes väterliches und mütterliches Erbe, obgleich ihm 1000 Gul-den zu ihr verheissen waren; ferner, dass er dieses ihr Erbe gemehrt und nicht gemindert, auchettliche, ihr versetzte Güter mit eignem Gelde gelöst, und ihr ebendieses Lösungsgeld überlassenhabe, so dass weder er noch dessen Erben irgend eine Forderung an sie machen dürfen. Siegler:Uolreich von Weispriah, der Herrn von Oestereich Kainermaistcr, und Ekkhart von Liebenberg. Zeu-gen: Hainreich Karg, Pfarrer zu Zams; Gerwig von Rotenstain. G. an aller Ilailgen Abend, (c. IS.)
3. Nov.
Hans Loterpeck Landrichter in der Grafschaft Hirsperg bestätigt dem Sweigker von Gundol-flngen dem jüngern, dass wenn Jemand auf desselben Güter im Landgericht Hirsperg klagen würde,solches dem genannten von Gundolflngen keinen Schaden bringen soll, wenn der Kläger dem erwähntenvon Gundelfingen welcher nicht im Landgericht Hirsperg gesessen ist, die Klage an dem Ort wo erbehaust und behoft ist nicht gehörig verkündet hat. G. des Pflnztags vor aller IJeyling Tag. (c. S.)
8. Nov.
Hartung vom Egloffstein, Ritter, Pfleger zum Rotenperg bekennt für sich und seine Söhne Har-tung, Pfleger zu Waldeck, Albrecbt gesessen zu Tunfeit, und Fritz, Amtman zu Trcsswicz dass ihm