Druckschrift 
12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
Entstehung
Seite
404
Einzelbild herunterladen
 

404

14226. Nov.

7 . Nov..

9. Nov.

13, Nov.

1

Heinrich Nothaft zu Wernbergh Vitzdumb in Nidern Beim verspricht, nach Verlauf von9 Jahren seinen Sohn Albrecht des Jobst von Abensperg Tochter Margret zur Ehe zu geben, so dassdann Jobst von Abensperg seiner Tochter Margret 1500 Gulden Ileirathgut auf dem Schlosse Alten-Eglolfshaim auszeigen, und dessgleichen zur Widerlegung dieses lleirathgutes Heinrich Nothaftseinem Sohne Albrecht 1500 Gulden auf dem Dorfe Semkoven anweisen soll. Mitsiegler: Ilaimerander Nothaft des obgenannten Heinrich Nothaft Sohn, und desselben Oheim Fridrich der Awer zuPrennberg. G. an Lienhards Tag. (c. 3 S.)

Georius, episcopus pataviensis, Ulrico praeposito in Kyemsee concedit, per Pataviam et Obern-perg deducere deorsum in Austriam strues et ligna pro aedificiis suis necessaria, et sursum ducere18 ternarum vini et bladum pro praebenda sua, sine muta danda, dumtaxat pro tempore vitae praepositisupradicti. D. Wienne, die Sabbati post omnium sanctorum. (c. S.)

Hanns Gerung, Zunftinaister der Fischer und SchiiTleute zu Lindow, und die Eilf und diegesammte Zunft bestimmen mit Einwilligung des Halbes und der übrigen Zunftmeister zu Lindow,wielange jeder Fischer an Sonn- und Feiertagen durch das ganze Jahr von seinem Gewerbe feiernsoll, bei Strafe von 10 Schilling coslentzer Pfenning. Siegler: der Rath der Stadt Lindow. G. andem neehsten Mentag vor sant Marlis Tag.

König Sigmund der Ludwigs Herzogs in Beyern und Grafen zu Mortnin Landgerichte zuHirsberg, Graispaeh und Hochsteten als aufgehoben erklärt hatte, widerruft auf Ansuchen des genann-ten Herzogs diesen seinen königlichen Ausspruch, und gibt ihm und seinem Sohne die Gerichtsbarkeitobiger Landgerichte, als in voller Kraft bestehend, wieder zurück; doch soll Jedermann die Appella-tion von denselben an ihn, den König, unverwehrt sein. G. zu Wienn am neehsten Montag vor sandMartinstag. (c. S.)

Johann Pfalzgraf hey Rhein Herzog in Bayern entscheidet hinsichtlich der Irrungen zwischendem Frauenkloster zu Bergen im Eichstädter Bisthum und Iladmar Herrn zu Laber von wegen derPfarrkirche und des Zehends zu Praitenbronn, dass der Bischof zu Eyslet dem Vicarier zu Praiten-bronn welchen die genannten Klosterfrauen dahin gesetzt haben oder setzen werden, von den Nutzenund Renten der Pfarrkirche zu Praitenbronn eine ehrbar nährende Pfründe ordiniren solle, dann dassdie erwähnten Klosterfrauen Ihren Zehend zu Praitenbronn ungehindert selbst sammeln oder ver-äussern können, dass denselben auf diesen Zehend vom Iladmar zu Laber keine Steuer gelegt werden,und dass ihnen der von Laber ihren vorenthaltenen Zehend verabfolgen lassen soll. G. zu Neuen-markt am freitag nach Martins Tag. (Copia Simplex.)

Johanns, Graf zu Schawnbergk, erneuert und bestätiget dem Abt und Convent des Klosters zuFürstenzell alle von seinen Vorfahren erhaltenen Freiheiten und namentlich die Zollfreiheit an seinerMaut zu Aschach, wo dieselben all ihr Getreid und allen Wein aus ihren Gütern zu Österreich zoll-