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14222. Oct.
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7. Oct.
Sigmund, römischer König, macht einen Frieden auf vier Jahre zwischen Fridrichen Marg-grauen zu Brandemburg, Hansen, dessen Sohn, Ernsten und Wilhelmen, Gebrüdern, Hansen, Heinrichenund Albrechten, Herzogen in Beyern, Johansen Bischof zu Eystetcn und Ludwig, König SigmundsHofmeister, und Fridrichen, Gebrüdern, Grafen zu Otingen, Hansen, Herren zu Heydcck, und denBürgern der Reichsstädte Botcmburg auf der Tawber, Swebischenwerde, Nordlingcn, Dinkclspuhel,Weissenburg und Boppflngen einerseits, dann den Hocligcbornen Luilwig und Ludwig, seinem Sohn,Pfalzgrafen bei Kein, Herzogen in Beyern und Grafen zu Mortany, andererseits, worin bestimmt wird,dass die Prantschacz, welche noch nicht bezahlt ist, und zu deren Bezahlung die Zeit ausgegangeuwäre bis auf Datum dieses Briefes, noch bezahlt werden solle; seyen aber die Tage noch nichtgekommen, so solle man warten, bis mit dem liechte oder der Mynne ausgesprochen wird; diegefangenen Edeln und Erbern sollen auf Treue, die gefangenen Geburen aber auf Bürgen ausge-lassen werden, und zwar nach dem binnen einem Jahre erfolgten Ausspruch des Königs, währendwelcher Zeit er auch mit Liebe oder mit dem liechte über alles streitige Erbe, Eigen, Schulde undandern Sachen entscheiden wolle; mit allen Landstrassen solle es gehalten werden, wie es von Altershergekommen ist; die Landgerichte Greyspacb, Hirsperg und Hochsteten sollen von beiden TheilenStillstehen bis zum Ausspruch des Königs; Herzog Ludwig und auch sein Sohn mögen alle ihreSchulden mit dem Rechte erfordern von dem Marggrauen zu Brandemburg und allen andern ihrenSchuldigem und auch alle andere Sache um Erbe, Eigen, Land und Leute, und anders; eben so magauch die Widerparlhei an den Herzog Ludwig und seinen Sohn ihre Rechte geltend machen; um dieStadt Swebischenwerde solle dem Herzog Ludwig binnen einem Jahre Recht geschehen, und ebensoder Stadt Swebischenwerde gegen den Herzog; gegen irgend einen Friedbrecher solle von HerrnBranda, Cardinal von Placencz, Legaten des päbstlichcn Stuhls der Bann ausgesprochen werden.G. zu llegenspurg am nechsten Freytag naeh sant Michels tag.
König Sigmund übernimmt für die Stadt Ougspurg, die verpflichtet war, zur Rettung des Karl-stein und zum Krieg wider die Wifcleffen und Ketzer in Behem ein ganzes Jahr lang auf eigneKosten Mannschaft zu stellen, auf die Dauer dieser Zeit und gegen empfangene Entschädigung dieseVerpflichtung, und spricht die Stadt auf ein Jahr vom Kriegsdienst frei. G. zu Rcgenspurg amnächsten Samstag nach St. Remigiitag. (c. S.)
Derselbe erklärt hinsichtlich der Lehen welche Iladmar von Laber von ihm empfangen hat,dass dieses dem Dietrich von Stauf hinsichtlich seiner Rechte auf die Lehen welche die Erenfelservom Reiche zu Lehen gehabt haben keinen Schaden bringen soll. D. ib. et eod. d.
Caspar Torringer zu Torring gelobt, den Jobst zu Abensperg welchen er dem Albrecht Murherzu Gutenekg wegen einer Schuld von 1000 Gulden als Bürgen gestellt hat, hinsichtlieh dieser Bürg-schaft gänzlich zu lösen. G. am Suntag nach Michels Tag. (c. Sig.J
Erasm Leyminger zu Tegernpach bekennt, dass er sich mit Johanns und Jorg, Landgrafen zilmLeuchtemberg und Grafen zu Halls, wegen Geldschulden und Schäden, die er und seine Hausfrau,
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