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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
Entstehung
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1432

82. Febr.

25. Febr.

27. Febr.

4. März

5. März

Kanzlei und dem Kasten zu Straubing vermachten jährlichen lleichnisse, bestehend aus einem PfundRegenspurger Pfenninge, einem halben Zentner Wachs, 6 Schäffeln Korn, einen Dreiling pairischenWeins, 2 Dienstfisch und 2 Fudern LIeu. G. in der Häg in Hollannt an Sontag vor Sand Matheustag dez heiligen Zwelfpoten. (c. S.)

Die Aeblissin Anna und der ganze Convent des Klosters zu Kiczingcn verkaufen dem AbteGorgen und dessen Convente zu Castell ihren Wein- und Getreidezehent zu Rotelse nebst Zuge-hörung um 2831 Guidein reynischer. Bürgen und Mitsiegler: Jacob von Seckendorff, gesessen zuKiczingcn; Crafft von Sawnshem, gesessen zu Sunthem; Caspar von Tetelbach, gesessen zu Tetel-bacli; Hans Scheller, Hans Berwinck der Aeltere und Cunrade ßocm, alle drei Bürger, gesessenzu Kiczmgen. G. an sant Peters Tag, Ivathedra genannt, (c. 7 S.)

Ilainrich Poxherger, der in dem Kriege der Herzoge Ernst und AVilhalm in Bairn gegen Lud-weig, Herzog in Bairn und Graf zu Mortyn, auf Seite des letztem gestanden hatte, gelobt nunmehr,dass er, so lange der Krieg noch andaure, gegen Erstere und deren Angehörige und Bundesgenossennichts feindseliges mehr unternehmen wolle. Siegler: Matheis von Chamer. Zeugen. Frantz Auer,Richter zu Freysing, Chunrat Kolb, Bürger daselbst. G. am Mittwoch nach St. Matheies Tag. (c. S.)

Wygolais vom Hof, vom Rath der Stadt Regenspurg auf ein ganzes Jahr zu einem Dienerund Soldner aul'genommen, bekennt demselben zu dienen selbdritt gewappnet mit 3 guten, fertigenMaiden. G. des Freitags in den ersten 4 Tagen in der Vasten, (c. S.)

Vor Hartung vom Eglofstain , Landrichter zu Sultzbach, zeigt auf dem Landgerichte daselbstHanns Mistelbeck für sich und im Namen seiner Brüder, Eberhart und Wilhalm der Mistelheckendurch Fürsprechen seine gerichtlich bestätigten Ansprüche vor, die er auf die Feste Lichlenstain unddie dazu gehörigen jährlichen Renten von 100 Gulden und auf alle in der Herrschaft Sultzbachgelegene Güter des Herzogs Ludwig in Beyern wegen einer ihm von Seite des Herzogs schuldiggewordenen Ilauptsumine von 500 Gulden und wegen Scliadenersatzfoderungen im Betrage von 1000Gulden besitzt, und verlangt, dass man ihm zu obigen Gütern verhelfen sollte. Hierauf wird zuRecht erkannt, dass obgenannter Landrichter die Mistelbecken in den Besitz derselben Güter setzen,und sie darin beschützen soll, so lang, bis denselben wegen ihrer Foderungcn ein Genügen geschieht.Siegler: das Landgericht Sultzbach. G. am nächsten Mitwochen nach dem weissen Suntag in derheiligen Fasten, (c. S.)

Anshalm, Bischof zu Augspurg, von der Abtissin zu St. Stephan daselbst und deren Conventeiner- und Hartmann und Stephan den Ansorgen andererseits als Schiedsrichter über deren gegen-seitige Streitigkeiten wegen des Zehents aus dem Bau zu Wellenburg erwählt, entscheidet im Vereinmit seinen Käthen, Diether vom Stein zu Klingenstein, seinem Pfleger zu Füssen, Jos von Utcnrict,seinem Vogt zu Rotenburg, und Ulrich von Sontheim, die von der Abtissin, und Hartman Ehinger,Bürgermeister, Peter Ungelter und Bartholome Greck, Bürger zu Ulme, die von den Ansorgen als