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3. April
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6. April
13. April
16. Aprli
nächsten Ilofgerichte, welches sein wird nach unsers Herrn Auffarttag, G. zu Costentz, des nächstenSampsstags vor dem hl. Palmtag. (c. S-)
Ritter Wolfgang der Görynger zu Liechtenau von dem Rath zu Regenspurg auf ein Jahr gegeneigne Verköstigung mit 11 Knechten als Söldnermeister aufgenommen, gelobt Treue und Gehorsam,keine Ansprüche auf Schadenersatz zu machen, allenfallsige Streitigkeiten zwischen den Seinigen unddem Rath durch die Richter der Stadt entscheiden zu lassen, und nur den halben Sold zu nehmen,wenn ihm vom Rath nach einem halben Jahr der Dienst aufgekündet würde. G, an dem heiligenPalm Tag. (c, S.)
Sigmund römischer Kunig bestimmt, dass die Bürger zu Werde, welche sich über die ihnendurch den Herzog Ludwig zugefügten Beschwerungen beklagt haben, bey ihren hergebrachten Rechtennach Laut ihrer Briefe verbleiben sollen, und ertheilt denselben die Freyheit, dass sie an ihrem Leibund Gut der Herrschaft von Bayern nicht mehr pfandbar seyn sollen. G. zu Czell an Undersee amvierden Tag des Mondes Aberellen, (c. Sig.)
Derselbe empfiehlt den Abt Johann und sein Kloster S. Ulrich und Afra, wie die Schirmungdessen Privilegien in den Schutz der Reichsstadt Augsburg. G. Costenz in dem fünften tage desAberellen, (c. 1 S.)
Ludwig Herzog in Bayrn verkauft der Stadt Gundelfingen den Marktzoll daselbst um ein PfundPfenning, mit dem Vorbehalt, denselben in der Folge höher verkaufen zu können. G. zu Ingolstattam Erichtag in der heyligen Osterwochen.
Hilprant Geyganter zu Geigant, gesessen zu Eslarn, macht nach dem Rathe des LandgrafenLewpold zum Lewchtenberg sein Geschäft, wie folgt. Zuerst schallt er dem genannten Landgrafenden Sitz Eslarn mit aller Zugehörung, ;wie er ihn von dem Warperger erwarb; ferner das DorfMettersperg, wie er es von des Landgrafen Vater, Albrecht säil., kaufte; sodann zu einer ewigenMesse gen Geigant die daselbst befindlichen Güter und Zinsen, und überträgt die Lehenschaft überdiese Messe obigem Landgrafen; weiter die 50 regensp. Pfenninge auf dem Gute zu Rän gen Gei-gant für Gottsleichnam zu einem ewigen Lichte; dann seinem Weibe, Margareten der Geiganterin,den Sitz zu Geigant mit aller Zugehörung, wie er ihn von Stephan dem Geiganter erwarb, und zwarauf Lebenszeit; hierauf seiner Schwester Kindern den Sitz zu Kaczpach mit Zugehörung, die Ilolz-wachs, genannt das Swarczholcz, welche ihm von seinem Herrn von Mospach ward, auch seinenAntheil an dem swarczen Holcz, das Wilhalm der Zenger hat, und Anderes. Endlich macht er nocheinige kleinere Vermächtnisse, ernennt obigen Landgrafen zum Vollstrecker dieses seines letztenWillens, und ersucht ihn, seine Begräbniss zu besorgen, sein braunes Pferd mitführen und einenStein über sein Grab legen zu lassen. Zeugen: Hanns Geiganter, Pfarrer zu Rechts, sein Vetter;Hanns Kaltentaler, Pfarrer zu Pfrcind; Ulreich, Pfarrer zu Eslarn; Ulreich Zenger zu Trawsnicht;