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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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1417

3. Febr.

Schreiben Conrads Herrn zu Weinsperg, Erbkammermeisters, an den Kämmerer und Rath derStadt Regenspurg über die Sendung des königl. Caplans Conrat Reck dahin, zur Besprechung überdie noch bestehenden und einzubringenden Rückstände an der Juden-Steuer des dritten Pfeningj.G. zu Costentz am Mitwochen nach vnser Frawn tag der Liechtmesse.

6. Febr.

Heinrich Herzog in Bayern stiftet eine ewige Messe in der Capelle auf seiner Veste zu Burg-hausen auf sanct Catharinen Altar mit 24 Pfd. Pfg. aus seinem Zoll zu Braunaw. Mitsiegler: SeineVettern Herzoge Ernst und Wilhelm gebriider. G. zu Burckhausen an Sanct Dorotheen tag derheiligen Junkhfrauen.

7. Febr.

Johann und Georg Vettern Landgrafen zum Leuchtemberg Grafen zy Halls verkaufen ihreSchlösser und Vesten Pernstein und Rannvelss an ihren Oheim Etzel Grafen zu Ortenberg um 16000Gulden, und behalten sich den Wiederkauf in den nächsten 5 Jahren vor. Mitsiegler : Heinrich derNothafft Vitzdome in Nidern Beiern, Heinrich von Puchperg, Pilgreim der Rotawer zu Madaw, undHans der Ekker Landschreiber in Nidern Beiern. G. des Sonntags nach Dorotheen Tage. (c. 6 Sig.)

5)

Etzel Graf zu Ortenberg verpflichtet sich, die Schlösser und Vesten ltannvells und Pernstainwelche die Landgrafen Johann und Görg zum Lewthenberg an ihn verkauft haben, denselben um dienämliche Summe nach Laut des Kaufbriefes zum Wiederkauf zu geben und dann auch die ihm vonden genannten Landgrafen eingeantworfeten 3 Briefe zu übergeben von denen jeder auf 8000 Guldenlautet, und welche Graf Ulreich von Scliawnberg, Fridreich Ransperger und Ulreich Nustorffer überdiese Schlösser gehabt haben. D. eod. d. (c. 4 Sig.)

»

Ernst und Wilhalm, Herzoge in Beyrn, ertheilen dem Probst Erhard zu Undenstorf und demKloster daselbst die besondere Erlaubniss, dass sich diese alle ledige Kinder der leibeignen Frauen,die das Kloster hat, aneignen und darüber nach Gutdünken verfügen sowie alle Leibeigne, wo siesolche erfahren oder Anden mögen, zu sich nehmen und ihre Güter damit besetzen dürfen. G. zuMünichen am Sonntag nach St. Dorotheen Tag. (c. 2 S.)

Herzog Ludwig bestättige.t den Bürgern der Stadt Ratemberg ihre alten Privilegia und Ffey-lieiten. An Suntag nach unser Frauen-Tag Lichtmess. (Tom. Priv.)

9. Febr.

Sigmund, römischer König, gebietet den Bürgermeistern, Rathen und Burgern der Städte Nürn-berg, Rotemburg, Halle, Swinfurt, Winssheim und Wissemburg da die heilige Kirche und dieganze Christenheit seit 40 Jahren durch beklagenswerthe Zwietracht gelitten, die das heilige Con-cilium, das in Costentz angeordnet, mit Gottes Hilfe heben und ein einhelliges Haupt der Christenheiterwählen soll ihre treffliche Botschaft mit Vollmacht auf künftige Ostern an den königlichen Hofnach Costentz zu senden, um dis obenberührte Angelegenheit berathen zu helfen, und verkündet ihnenauch, die Reichslehen, welche sie seit seiner siebenjährigen Regierung noch nicht empfangen, vor künf-