Druckschrift 
12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
Entstehung
Seite
237
Einzelbild herunterladen
 

237

14166. Oct.

9. Oct.

12. Oct.

!>

Sigmund, römischer König gebietet den Burgern des Raths der Stadt Nuremberg, sich bereitzu halten auf den Tag, welchen er zur Austragung der Reichs-Sachen in Vberling ansetzen werde,um ihre erbere Botschaft zur Berathung derselben dahin senden zu können. G. zu Pirpinian des nehstenDinstag nach sand Michelstag.

Ott Ebsiir derzeit Pfleger zu Kufstain bekennt, dass ihm der Herzog Ludweig in Bayrn fürseine Dienste und Schäden 800 Gulden bezahlt hat und verpflichtet sieh zur Rückgabe aller Briefe,welche ihm vom genannten Herzoge und von dem seligen Herzog Stephan gegeben worden sind.G. an Dyonisien Tag.

Johanns Lantgraue zum Leuchtemberg. Graue zu Halls etc. überlässt für sich und seine VetternLanfgrauen Leuppolden und Gorgen, dem Probste Conrad und dem Convent des Klosters Speinshardeden kleinen und grossen Zehenden, sammt der Piberwüre und einer Seidenherberge des Dorfes zuFungkendorff an dem Kütschenreyne gelegen als freies Eigen gegen einen Jahrtag. G. am nechstenMontag vor sand Gallen tage.

Die Burger des Rates und Burger gemeiniglich der Stadt zu Rotemburg machen sich nach-dem Seyfrid Heuptlin, ihr Mitbürger und Selena, dessen eheliche Hausfrau, eine ewige Messe miteinem weltlichen Priester in ihrer lfarr über der drey heiligen König Altar Caspar, Balthasar undMelchior von ihren Gütern zu Bloacli, Langensteinach und Steinach unter Entsee gestiftet ver-bindlich, den Priester, welcher die Pfründe des genannten Altars geniesse, in ihrer Stadt schirmen,auch die von den Stiftern für denselben in der Stadt erkaufte Behausung von allen Wachen, Grabenund Steuern ewiglich frei lassen zu wollen. D. eod. d.

Seifrid Heuptlin, Burger zu Rotenburg vermacht Selena, seiner ehelichen Wirtliin sein Hausin der Smidgasse, zu dem guldin Greiffen genannt, die zwei DielF, welche er vor Zeiten von Wil-helm von Rinhofen erkaufte, doch also, dass sie von dem Zehenten zu Oberndief jährlich ein halbFuder Weins den armen Feldsiechen zu sant Linhart bei Rotenburg reichen, und dass dieser Zehentenund die Gült in beiden Diefl'en nach seiner Wirthin Tode an genannte arme Feldsiechen fallen soll ferner den See zu Werncz, mit der Bedingung, dass dieser nach ihrer beider Tode an das Neu-spital zu Rotenburg falle ferner das Dorf Steten und den Hof und das Holz zu Schonfeit, 1 GUtleinzu Diepach, seine Besitzungen zu Rewhental, zu Hochtal, zu Rcippcrsrode und zu Habelsheim, dieWiesen zu Gebsedel, den Garten unter dem Judenkirchhof und 80 11. Leibgeding auf der Stadt Roten-burg ; seiner Tochter, Elspet Grossin aber 1 Gütlein zu Bockenfeit, die Mühle und 2 Seelech daselbst,seine Güter zu Husen, zu Smalfelten, zu Ilemmendorf, das Amt zu Michelbach, die Gütlein zu Nicdern-wciler, das Fischwasser zu Tetwang und den halben Weingarten am Dicpsperge vermacht. Falls aberseine Hausfrau ihren Wittwenstuhl verändert, soll sie von allen fahrenden und liegenden Gütern seinenSeelwartern Rechnung legen, welche von solchen ein Drittheil seinen armen Freunden, das andereDrittheil den Hausarmen und das dritte Drittheil in das Spital zu Rotenburg, Nördlingen, Halle,Dinckelspühel, Windsheim und Awe zu gleichen Theilen zu geben haben, Zeugen und Seelwarter