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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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hauses zu Kempten einerseits und dem Ammann, Rath und der Bürgerschaft daselbst anderseits wegenBesetzung des Rath, Aufstellung von Zunftmeistern, wegen Nutzung des Kempter Walds und wegeneiniger dem Gotteshause zu leistenden Zinsen und Frohndiense, bestanden haben. Siegler: die Schied-leute. G. zu Memmingen an sant Mauritien Tag und siner Gesellschaft, (c. 3 S.)

22. Sept.

Ernst, Erzherzog zu Oesterreich, ertheilt seinem Oheim Ludweyg, Herzog in Beim und Grafenzu Mortani, in allen seinen Ländern freies Geleit auf Lebenszeit, und erlaubt demselben und dessenBegleitern, sich in seinen Schlössern und Herrschaften nach Belieben aufzuhalten. G. zu Ratcmbergam Eritag nach St. Matheus Tag des heiligen Evangelisten, (c. S.)

29. Sept.

Matheys der Schrenck, Bürger zu München verkauft sein Haus daselbst mit Hofstatt und Gärtlin der äussern Stadt im Vinger Gässl an Lienhart Taebwein den Schuster um jährliche zwey GuldenGilt, je ein Gulden ablöslich alle Jahre um achzehn Gulden. G. an sand Michels tag. (c, Sig.)

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Viviantz Ahamer bekennt, dass ihm Herzog Ernst von Beyrn an der Geldschuld, welche erihm schuldig ist, 50 Gulden ungerisch von dem Dieperskircher, und 150 Gulden reinisch von demSanderstorlfer richtig bezahlt habe. D, cod. d. (e, S.)

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Erasm Fräs Landrichter zu Pfaffenhofen erkennt, dass die vom Thoman Minhauser Pfleger zuReichersliaven als Klagführer des Herzogs Ludweig in Anspruch genommene Sanderleinsmühle gekauftesund eignes Gut des llainreich Preysinger sey und nicht zu der Behausung Rcichershoven gehöre,welche genannter Herzog von Thoman dem Preysinger gekauft hat. G. am Erichtag nach HaymeransTag. (c. Sig.)

30, Sept.

Chunrad Pirrscher, der wegen eines Verbrechens den Tod verschuldet hatte, von den HerzogenErnst und Wilhalm aber auf Fürbitte des Herzogs Albrecht und Ott des Slärtzlinger, dessen Hausehreund Geleit er gehabt hatte, begnadigt wurde, verspricht so lang er lebe, denselben ein treuer Dienerzu sein und aus dem Land nicht wegzuziehen. Siegler: der veste Ott Slärtzlinger, Goswein derHunthamer, Pfleger zu Dachau, und Petter der Gurer. G. zu Dachau am Mittwoch nach St. Michcls-tag. (c, 3 S.)

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Ritter Hans von Hausen, Landrichter der Ilerschaft zu Graispach bekennt, dass sich die vonNurenberg bei Vorladungen vor das gedachte Landgericht durch Sclieinbothcn, einen aus dem innernRath und einen aus dem äussern, verantworten mögen ) was aber nicht die ganze Gemeinde beträfe,das habe die einzelne Person oder dessen Gut selber zu verantworten. D. eod, d.

1. Oct,

Fridrich, Burggraue zu Nuremberg vereiniget sich mit den fünf Reichsstädten Rotenburg, Nord-lingen, Dinekelspühel, Weyssenburg und Poppfingen, damit sie beyderseits desto vorderlicher beyihren Rechten, Freiheiten und Herkommen unvergewaltiget im Frieden und redlichem Wesen bleibenmögen auf 5 Jahre, während welcher er verbunden seyn soll, den beschädigten Städten, auf deren

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