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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
Entstehung
Seite
198
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1415

21. Juni

23. Juni

25. Juni

26. Juni

CaiTario, der sich Gregor den XII. nennt, vermeine wie er in seiner Bulle geschrieben rbzutreten,und nun wolle er sich erheben, gegen Niezii zu reiten, um mit dem Könige von Arragon und Bene-dicto, der sich nennt Pabst XIII. zusammenzukommen, und mit Hilfe des gedachten Concilii völligeund lautere Einigkeit in der heiligen Kirche zu erzielen. Alsbald nach seiner Zuriickkunft aberwerde er eine gemeine Dämmung aller des Reichs Unterthanen zusammenberufen , um über fremdeLaufe, Unfrieden, Münzen und andere Gebrechen im heiligen römischen Reiche teutscher Lande zuberathen, Friede, Gerechtigkeit und Gerichte im Reiche zu bestellen. Zu dem Tage, den er aus-schreiben werde, sollen sie daher sich bereit halten, Gebrechen, die sich ihnen gezeigt, verzeichnenund vor erst darüber berathen, um vorbereitet zu erscheinen und zum gemeinen Nutzen des Reichsmitzurathen und zu helfen. G. zu Costentz des nechsten Fritags vor sant Johanns des Täullers Tag.

Heinrich Herr zu Plawen gelobt in seiner Feindschaft mit Lewpold Lantgralfen zum Lewch-temberg dem Ausspruche Heinrichs Rewssen Herren zu Grewcz, Uaubtinan zu Pernaw und Hannssenvom Degenberg Videztums zu Amberg, getreulich nachzukommen. G. am freitag vor sende JohannesTag dez heiligen TewlTers. (c. S )

Herzog Ernst und dessen Gemahlin Elisabeth, erthcilen der Bürgerschaft zu Iloclienwartt dieGerichtsbarkeit mit Stock und Galgen für ewige Zeiten, und verordnen zugleich, dass jeder ihrerRichter zu Pfaffenhoven über alle Dinge in derselben Weise, wie zu Pfaffenhoven selbst, auch zuHohenwartt richten, und alle ihre Amtleute die Bürgerschaft bei diesen ihren Rechten schirmen sollen,G. an Sant Johanns Abend zu Sunbbendcn.

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Ludwig Graf zu Oetingen Ilauptmann in Oberbayern verleiht anstatt des Herzogs Ludwig inBayern dem Hans Near zu Ulm den Purkhof, 36 Juchart Ackers, 2 Wismad, 5 Sölden, die Aynung,den Hirtenstab und das Eschhayen-Lehen zu Pfui. G. zu Ulm am Erichtag nach Johanns Tag Sun-wenden. (c. Sig.)

Der römische König Sigmund bestätiget den Kesslern, die in den zwei in der Urkunde näherbezeichneten Kreisen an der Tunau und um den Bodensee gesessen sind, alle Freiheiten, Rechte undGewohnheiten: dass nämlich Niemand dieses Handwerk, ausser er habe es als väterliches Erbe, treibenoder kaufen dürfe ohne derselben Einwilligung, die auch dann vom Handwerk eingeholt werden müsse,wenn die von Kunigseoke, denen die Lehenschaft über die Handwerksrechte zustche, dasselbe anJemand verleihen wollen, dass die von Kunig'secke,. wenn einer der Kessler widerrechtlich gefangengenommen würde, zu Hilfe kommen sollten, ferner dass sie für nicht bezahltes Geschirr auspfänden,Verbrecher unter ihnen selbst bestrafen dürfen, dann dass die von Kunigseoke auf Begehren dasSchiedsrichteramt übernehmen, die Kessler aber diesen jährlich jeder 6 Pfenninge bezahlen, und14 Tage auf eigne Kosten dienen und mitziehen sollen, wenn die von Kunigseckc in eignen Ange-legenheiten ausziehen würden, dagegen die Lehensherrn dieselben verköstigen müssten, wenn die,I Hilfe der Kessler auf weitere 14 Tage verlangt würde j ferner dass denselben keine Schatzung auf-