i 64
1414
15. Mai
16. Mai
18. Mai
33. Mai
24. Mai
zu Abenberg, wenn und so oft er ermahnt werde, mit einem Glefcn warten und dienen zu wollen.D. eod. d. (c. S.)
Wilhalm Frawnberger von Frawnberg verpflichtet sich, den Gürg von Gundolfing und Heinrichden Adlzhawser welche er Gärigen dem Gumppenperger wegen einer Schuld von 200 Gulden alsBürgen gestellt hat, hinsichtlich dieser Bürgschaft gänzlich zu lösen. G. am Erichtag vor demh. Aufferttag.
Erhärt von Osterhofen, der Pfeifer, wird von dem Rath zu Regenspurg als Pfeifer aufgenom-men, und erhält ein Schild mit dem Stadtwappen, das er allzeit tragen aber nicht versetzen odersonst verthun, und das der Rath, wenn er entlassen würde oder stürbe, von ihm oder seiner Haus-frau um 2 Gulden einlösen soll. Auch soll er ohne Erlaubniss des Rathes seinen Dienst nicht ver-lassen. Siegler: Peter der Mäller, Schultheiss zu Regenspurg. G. an unsers Herrn AuffahrtAbend, (c. S.)
Leuppolt Gumpprecht, Bürger zu Regenspurg, gibt Peter dem Maller, Schultheissen zu Regens-purg, seine Tochter, Jungfrau Elspet, zur Ehe, und verspricht, derselben innerhalb Jahrcs-Frist eineMitgift von 1000 neuen ungerischen Gulden zu zahlen, wogegen Peter der Maller seiner Frau alsMorgengabe 1200 neue ungerische Gulden verspricht, wovon derselben, wenn er innerhalb einesJahres und ohne leibliche Erben aus dieser Ehe stürbe, 600 Gulden nebst dem mitgebrachten Heirath-gut und der Ausfertigung verbleiben, er aber, wenn seine Frau in derselben Zeit und ebenfalls kin-derlos mit Tod abginge, von dem lleirathgut derselben 600 Gulden erhalten sollte. Mitsiegler: HerrLucas der Ingolstcter, Bürger zu Regenspurg. Zeugen: Herr Martein auf Tunau, Probst zu Regens-purg, und der obgenannte Lucas Ingolsteter. G. des Freitags nach dem heiligen Auffahrt Tag. (c. 2 S.)
Altman Kcmnater, Landrichter zu Sultzbach, erkennt in der Streitsache zwischen EberhartMistelbech und Dietrich Stetzman, Kellner des Gotteshauses zu Chastell, die Lehenschaft des Hofeszu Getzendorfl', welchen vor Zeiten die Hayntaler innchatten, betreffend, zu Recht: Hätte der Mistel-beck obiges Lehen zu rechter Zelt gefordert, so genösse er dessen billig; da er demselben aber nichtnachgekommen wäre, als Lehensrecht sei, so hätte es Ilr. Stetzman von des Gotteshauses wegenwohl behabt. G, am Mitwochen vor Pfingsten. C c - S.)
Rudolf der ältere Preysinger zu Wolnzach und Rudolf der jüngere, sein Sohn verpfänden andes Herzogs Ernst Kämerer, den Freyberger, ihren Weyer und Weyerstatt im Dürnbuch, genannt dieSchutt, für eine Schuld von fünf und vierzig Gulden. G. an Pfintztag vor dem heyligen Pfingstag.(c. 2 Sig.)
Ulreich der Predcmwinder verpflichtet sich, bis nächsten Georgen Tag des Stadtraths vonRegenspurg getreuer Diener und Verantworter auf der Landschranne zu Ilirsperg zu seyn, gegen
31. Mai