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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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ihres seligen Vaters Einwilligung verpfändet worden sey; die Briefe hierüber sollen zu Landshut amSonntag nach kommenden heil. Pflngsttag verhört werden» Mitsiegler: Seitz Marschalk Vitzdum,G. zu Kelheim am Eritag nach Quasimodogeniti. (c. 3 Sig.)

17. April

Johanns, Ernst, Wilhelm und Heinrich, Herzoge in Bayrn, sind in einer Gesellschaft mit ein-ander einig geworden, den Siticlien zu einer hesondern Freundschaft zu tragen, und verbinden sichauf die nächsten 4 Jahre mit einander gegen alle Ruhestörer und Friedensbrecher. D. ib. eteod. d. (c. 4 S.)

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Die Herzoge Ernst und Wilhalm in Beim, die Ludweig dem Chamerawer für geleistete Dienste200 Ungrische Gulden schuldig waren, wovon ihnen derselbe 100 Gulden erliess, versprechen dieübrigen 100 Gulden auf den nächsten St. Michahels Tag zu bezahlen, widrigen Falls derselbe die200 11. zu fodern haben soll. D. ib. et eod. d. (c. 2 S.)

23. April

Haubt Marschalk gesessen zu Pappenheim verpflichtet sich gegen den Probst Friedrich zuRebdorf, das Dorf Rayttenpuch treulich zu schirmen. Siegler: Haubt Marschalk und sein BruderSigmund. G. an Gorgen Tag. (c. 2 Sig.)

V

Ilainrich Herzog in Bayern überlässt den Bürgern des Marktes Frontenhausen den Zoll daselbst,dagegen dieselben hievon jährlich 10 Pfund Pfenning dem Kästner zu Teispacli reichen sollen. G. zuLandshut an Jürgen Tag.

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Wilhalm vom Wolfstain bekennt, dass er seiner Hausfrau, Kathrein vom Wolfstain mit Ein-willigung seines Bruders, Wigolas vom Wolfstain, ein Vcrmächtniss auf die ihm und seinem eben-genannten Bruder gemeinschaftlich zugehörigen ungetheilfen Güter zu Piberpach, Pirkcich, Klam,Perkliauscn, Ohauscn, Wissenhaid, Pruppacli, dann noch auf die acht Weiher daselbst und zu Eben-reut der Massen verschrieben und angewiesen habe, dass seine Erben seinen Bruder Wigolas urjddessen Erben mit seinen andern Gütern zu Soltzpurg und Pirpaum entschädigen, im Falle einer zwi-schen ihm und seinem Bruder vorgenommener Theilung der Güter der auf den Bruder treffende Antheildiesem für immer verbleiben, sein Antheil aber seiner Hausfrau als Eigenthum zufallen soll.D. eod. d. (c. S.)

5?

Jäck Irrer der Bekk, Burger zu Memingen , und Adelhait seine Hausfrau übernehmen von desErhärt Vischer Wittwe Eisbeten statt des Zinses eines Darlehens von vierzig Pfund Haller ihr Kindauf zwey Jahre zur Erziehung und Unterhaltung. D. eod. d.

5)

Gorg der Aichperger im Mos des Bischofs von Passau Marschalk, Weymar Ekker zu Salden-burg, Andre Swarzenstainer Pfleger zum Bolfstain und Oswald Lengvelder zu ßelchenberg, dannPeter der Holzhaymer Burgerinaister, Hans Holzhaimer Richter, und Ulrich Sinazhausär Bürger zuPassau entscheiden hinsichtlich der Erbansprüche, welche Jörg Lewzenriedcr von wegen seiner I-Iaus-