Druckschrift 
12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
Entstehung
Seite
132
Einzelbild herunterladen
 

132

141317. Jan.

18. Jan.

i)

20. Jan.

>!

25. Jan.

28. Jan.

Vor Stephan Pertholczhofer, Richter zu Amberg, und vor den Schepfen daselbst beweist ChuonlzKeiner, im Spitale zu Amberg, gegen Ulrich den Liebhart, dass dem Spitale jährlich ein halber Eimerpayrischen Weines als ewiger Zins auf aller Heiligen Tag aus dessen Weingarten am Amberg gehöre,welcher vormals des lierman Pfragners Eigenthum war. G. des Eritags, an snnd Anthony Tag.

Sigmund römischer König gebietet allen Juden und Judinen in den Städten Halle und Rotem-bürg, seinen und des Reichs Kammerkneebtch, die an vergangener Weihnachten fällig gewesenenGült in Opferpfcunige ohne Verzug und Widerspruch an seinen Protonotar und IJofschreiber JohannesKirch durch dessen Boten zu tiberschicken. G. zu der Wyden in Fryaul des nehsten Mitwochen nachSant Anthonii tag.

Ulrich Fetzer der ältere bekennt, dass ihm der Graf Friderich von llelfenstain den halbenKirchensatz zu Schnailen an der Bräntzs verliehen hat. G. am guten Tag vor Sebastians Tag.

Hainrich Grasman Vischer zu Gehäusen verpflichtet sich, keines seiner Kinder ohne Einwilli-gung des Klosters Ettal zu verheirathen, 'widrigenfalls er in die Strafe von 40 Pfund Pfenning ver-fallen seyu soll. Siegler: Caspar der Taeninger Richter zu Murnau. G. an Sebastians Tag. (c. S.)

Weinmar und Albrecht die Enkel Ulrichs des Egkers seel. zu Saldenburg verkaufen unter Mit-besieglung, Peters des Egkers zu Steffling, Hannsens von Degenberg zum Degenberg, Fridrichs desAwers zu Prennberg und Peters des Valkehenstainers zu Valkchenfels ihre Veste Saldenau mit allerHerrschaft und Zugehörung, ausgenommen den Hof und Zehent zu Tondorf und den Hof zu Pamling,an den v. sten Ritter, Herrn Gorg Aichperger im Moos. G. Freytag vor Agncsen tag. (c. 4 S.)

Stephan von Absperg, Landrichter zu Nürnberg erneuert auf des Bischofs Friedrich von Eich-statt Gesuch einen alten Gerichtsbrief des gedachten Landgerichts vom Jahr 1348, worin dem BischofAlbrecht von Eichstätt zuerkannt wurde, dass wenn Jemand um Gilt oder um Schuld auf sein oderseines Gotteshauses Gut klagt, man diesen vor ihn weiset. Wär dann dass er Jemand Recht versagtoder verzöge, dem rnöcht man fürbaz mit Recht an dem Landgericht zu seinen Gütern richten. G. amFreytage vor sand Paulus tage als er bekert warde. (c. S.)

Hanns der Poxawer zu Marchelchoffen gibt dem Bischof Albrecht zu Regenspurg den halbenTheil der ihm und seinem Vater um 50 Pfd. Regenspurger Pfenninge versetzten Gilt in der Herrschaftzu Ewerspewnt um 25 Pfd. Regenspurger Pfenninge wieder zu lösen. Siegler : der veste Ritter,Herr Marx der Wartter zu der Warft, sein Oheim, und Hainreich der Poxawer zu Poxaw. G. an sandPawls tag conuersio, (c. 2 S.)

Fridreich Awer schreibt an den Dietrich nächsenakchrer, dass er auf den ihm gen Lantzhutbestimmten Tag nicht habe kommen können da er nicht daheim gewesen sey, und fodert genanntenHächenakchrer auf, ihm einen weitern Tag gen Straubing, Regenspurg oder Kelhaim zu bestimmen,