122
1412
22, Juli
25. Juli
26. Juli
29. Juli
»
3. Aug.
10. Aug.
nach eignem Belieben vergeben könne, worauf sie Brief und Güter ihrem Eidam Hans von Secken-dorf und ihrer Tochter, Anna von Seckendorf, als volles Eigenthum übergab. G. zu dem Stain desMitwochen vor St. Marie Magdalencntag. (c. S.J
Die Stadt Kempnat huldiget und schwört Treue dem Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein und Her-zoge in Beyern, und verspricht, nach dessen erfolgtem Ableben dasselbe auch dem ältesten Sohne,den er hinterlassen würde, zu thun. G. auf sand Marien Magdalcnentag. (c. S.)
Ursel Schondorferin Meisterin und der Convent des Klosters zum Holz geben dem Abt Johannund dem Convent zu Thierhaupten ihre Rechte und Briefe über die Kirche und den Kirchensatz zuEchingen auf, dagegen das Kloster Thierhaupten die vom seligen Kaiser Ludwig zu Echingengestiftete Wochenmesse und Jahrtag begehen und jährlich die Hälfte des Zehends zu Echingen demGotteshause zu dem Holz verabreichen soll. G. an Jacobs Tag. (c. 2 Sig.)
Bürgermeister, Rath und die gesammte Bürgerschaft der Stadt Amberg leisten dem PfalzgrafenLudwigen den Lluldigungseid, und wollen ihn auch, wenn er einst gestorben sein wird, dessenältestem Sohne leisten. G. auf den nächsten Dinstag nach sant Jacobs Tag. (c. S.)
Ebenso die Bürger zu Nappurg. D. eod. d.
Sigmund, röm. König, gebietet den Bürgermeistern und Rathen der Stadt zu Rotemburg vf derTawber, die gewöhnliche und auf künftigen Sant Martinstag fällige Reichssteuer an den BurggrafenFriedrich zu Xüremberg oder dessen gewisse Botschaft zu entrichten. G. zu Ofen des nehsten Fri-tags nach Sant Jacobs Tag.
Derselbe gebietet den Bürgermeistern, Rathen und Burgern der Stadt Xuremberg die auf künf-tigen S. Martinstag fällige Steuer von 2000 11. dern Burggrafen Fridrich zu Nuremberg zu entrichten.D, ib. et eod. d,
Vor Ulrich Pollinger zu Perg, klagt an offenem Landgerichte Hans Loterpeck, Landrichter inder Grafschaft Hirsperch , an dessen Statt er zu Gericht sass, gegen Peter Pienfzenawer, Probst znPerchtoltzgadem, und das Gotteshaus daselbst, und verlangt 1000 Mark Silbers als Entschädigung,weil ihn der genannte Probst um Werscliaft dem Abte zu Kastei und dessen Gotteshause versetzthatte, nach seines Briefes Sage, ohne ihn zu erlösen; worauf ihm alle Güter des Probstes in derGrafschaft Hirsperch gerichtlich zuerkannt werden, bis obige Summe getilgt ist. G. zu demStain, des Mitwochen vor sand Oswalts Tag.
Die Herzoge Ernst und Wilhelm versprechen Conraden von Harthaim zu den 100 Gulden,welche er ihnen schuldig ist, noch 100 Gulden auf Weihnachten zu geben, dafür dass er ihnen mitseinem Schloss von Jacobi bis wieder auf Jacobi wider mäuiglich dienen soll, ausgenommen ihren