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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
Entstehung
Seite
21
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1408

27. Sept.

*9. Sept.

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30. Sept.

3. Oct.

2i

Ernst, nerzog in Bayern, eignet dem Probst und Gotteshaus zu Diessen den Kirchensatz undeine Vogtei aus dem Widern zu Walchstat und die Zehenden zu Etisloch und Slcwgvelden, welcheNiklas Ilubschwirt an das Kloster Diessen zu einer ewigen Frühmesse verkauft hat, dagegen alleSonntage in dieser Frühmesse des genannten Herzogs und seiner Vorfahren gedacht werden sollG. zu München am Pfinztag vor Michels Tag. (c. Sig.)

Jörg Hofer zu Lobenstain und Beatrix seine Hausfrau verkaufen ihren Hof zu Meiling imWeilhaimer Gericht an Sweigker den altern von Gundolflng um 80 Gulden. G. an Michls Tag. (c. 2 S.)

Ernst und Wilhalm, Herzoge in Beyrn, befehlen ihren Amtleuten, das Kloster Münichsmünstcrhinsichtlich seiner hergebrachten Dorfgerichte zu Münster und Auhausen ungeirrt zu lassen. G. zuMünchen an Michels Tag. (c. Sig.)

Ilainricli Nothaft zu Wernberkch Vitztum in Niederbayern bekennt, dass ihm nartmann Maisterdes Spitals S. Kathrein an dem Fuss der Prugg zu Regenspurg und die Samnung daselbst ihrenHof Hohenperg mit allen Zugehörungen auf 20 Jahre zu Baurecht überlassen haben, dagegen erjährlich 8 Pfund Pfenning Zins entrichten und für den Gottesdienst in der Kirche zu Hoheinpergeinen Kaplan halten und denselben mit aller Nothdurft ausrichten soll. Mitsiegler: Fridreich derAwer zu Prennberkch, Jörg der Frawenberger zum Hag, und Peter der Valkenstainer zu Valkenfels.D. eod. d. (c. S.)

Klaus Weber zu Manhaim schwört bey Entlassung aus dem Gefängnisse daselbst Urfehde undgelobt, fürbass ewiglich wider Keinen, der in der Vogtey zu Manhaim gesessen ist etwas zu schaffenzu haben denn mit freundlichem Rechte, das er von ihnen zu Manhaim nehmen soll. Sein Vaterverpflichtet sich mit einem Eide, demselben, wenn er seinen Schwur bräche, nachzustellen bis erwieder zu Gefängniss gebracht wird. Siegler: Renbot von Zipplingen und Fricz der Ekchart Vogtzu Manhaim. D. eod. d.

Bischolf Johann von Würzburg erlaubt der Stadt Würzburg zur Bezahlung ihrer Schulden dieDatz und Steüer 6 Jahre lang zu erheben und zu verausgaben. D, eod. d, (c, 1 S.)

Fritz und Hartnit von Stein verkünden, dass ihnen der Bischof von Würzburg und dessen Stiftfür 800 fl. die er ihnen schuldete, den Stab des Gerichts zu Mellerstat eingehändigt, und sie inBesitz dieses gesetzt habe, mit Vorbehalt der Wiederlösung, G. Sontag nach saut Michelstag desh: Erzengels, (c. S.)

Fridrich Burggraue von Nürenberg verspricht den Bürgermeistern, und dem Rathe der StadtRotenburg auf der Tauber, dass er die Pfandschaft des Amtes und der Gerichte der Stadt zu Roten-burg, die ihm eingeantwortet werden sollen, sobald solches geschehen, der Stadt Rotenburg vonStund an wieder zurück geben, und die Erlaubniss hierzu bei dem Römischen Könige auswirkenwolle. G. zu Rotenburg am nechsten Dienstag nach Sant Michels Tag.