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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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1408

Ernst und Wilhalra Herzoge in Bayern, Gebrüder, versetzen die Vorstadt und Herrschaft gelegen

17. Mai

zu Regenspurg, enlialb der Tunawprukk an die Stadt Regenspurg um 2600 Gulden, von welcherSumme sie bereits 600 Gulden empfangen haben] die übrigen 2000 Gulden solle die Stadt von ihrenwegen lösen von Herrn Iladmarn von Laber dem altern auf nächste Lichtmess, unter dem Fürstandebeider Herzoge. G. dez Pfincztags nach sand Pangracy tag dez heiligen martrer. (c. 2 S.)

18. Mai

Eberhart Graf zu Wirtcmberg verlängert sein BUndniss mit den schwäbischen Reichsstädtenauf weitere 5 Jahre. G. zu Stutgarten am Fritag vor dem heiligen Uffarttag. (c. Sig )

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Perclitold Bischof zu Freysing vereinigt die Bürger zu Partenkirchen mit den Bewohnern dosGarmischgaues hinsichtlich ihrer Misshellungen wegen der Fuhr der Kaufmannschaft und wegen derViehweide. G. zu Freysing eod. d. (Copia simplex.)

24. Mai

Hainrich Herzog in Bayern eignet den Bürgern des Marktes Rottenburg einen bey diesem Marktegelegenen Weyer, gegen die Verbindlichkeit ihn wenn er in Rottenburg anwesend ist, mit Fischenaus diesem Weyer zu beehren. G. zu Landshut am h. Auffahrts Tag. (Vidimus.)

25. Mai

Stephan Herzog in Beyern bekennt, dass ihm sein Landschreiber in dem Gepirg Pauls Rcichhcrüber Maisteuer, Herbststeuer, Weingült, Käsgült, kleine Pfenning-Gült, Vogtwein, Gelaitwein, Tafern-zinspfenning, Eisenpfenning, fahrende Gült, Vogtliaher, Korn, Vogllcinber, Ungelt, Landsteucr, Gerichtund alle andern Renten zu Kufstein und Kitzbühel für das vergangene Jahr gänzlich genügendeRechnung abgelegt hat. G. zu Aichach an Urbans Tag.

Berclitold der Schilling gelobt, dem Bisthum Freysing mit der Veste Erching, welche ihm derBischof Berclitold in Pflegesweise übertragen hat, getreulich zu dienen. Mitsiegler: Hans der BurgerRichter zu Freysing. G. des Freitags nach dem Aulfart Tag.

30. Mai

Hans Reuter, Landrichter in der Grafschaft zu Hirsperch bedeutet dem Wilhalm von SeckendorfHorauf genannt, Comentur zu Messing, dass wenn einer oder mehrere aus den zum deutschen Ordengehörigen Dörfern vor Gericht geladen würdcii, dieses den andern Dorfleuten unschädlich sein soll.D. zu Stain Mitwochen nach d. h. Auffahrttag. (c. S.) ^

6, Juni

Ruprecht römischer Kunig befiehlt den Bürgern zu Lindau, von den 1333 Gulden welche sieihm von wegen Samuels des Juden in Lindau zu geben gelobt haben, die Hälfte von der nächst ver-gangenen Pfingsten und Zieles wegen seinem Hofmeister dem Grafen Friedrich zu Ütingen zubezahlen, G. zu Heidelberg am Mittwochen nach dem h. Pflngsttage. (c. Sig.)

7. Juni

Jörig Bischof zu Passau überträgt sein und seines Gotteshauses Salvogtamt zwischen der Trawnund der Alm dem Sygmund Wiespekk, und gebietet allen die in dasselbe Salvogtamt gehören, demgenannten Wiezpekk gehorsam zu seyn. G. am Pfintztag nach Bonifacii. (c, Sig.)