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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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der Tauber und deren Helfern auf der andern Seite, mit deren Willen und mit Bcyrath der Fürsten,Grafen und einiger Städte des Reichs einen vierjährigen Friedensschluss folgender Massen : die vonden Burggrafen eingenommenen Schlösser Northenberg, Entsoe und Haboltzheim, dessglciclien die vonden Rothenburgern selbst ausgebrannten Schlösser Liehental und GamelSeelt sollen sogleich an den

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Churfürsten von Mninz und den Grafen von Wirtlienborg ausgeantwortet, Ms nächsten Jakobi Tagniedergebrochen und nie mehr aufgebaut werden —■ Rothenburg soll ausserdem alle verlornen Güterwieder erhalten — die Gerichtsprozesse gegen einander sollen aufgehoben seyn, und haben der Bischofzu Würzburg oder die Burggrafen etwas mit der Stadt Rothenburg zu thun, so solle dieselbe sich

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einen Gemeinmann aus dem Ratlie der Stadt Nürnberg, falls aber die Stadt Rothenburg einen Anspruchan den Bischof oder die Burggrafen machen wollte, so solle sie einen Gemeinmann aus dem Ratliedes Grafen von Wirthenberg sich erbitten. Diesem hat jede Parthey binnen 14 Tagen einen Rath zuadjungiren, und sollen so alle Streitigkeiten beredet und freundlich abgethan werden — die Bürgerund Untertlianen der beyderseitigen Partheyen sollen nur in loco et foro competente belangt werden.G. zu Mergentheim off der Mittwoch nach Dorotheen, (c. 5 S.)

9, Febr.

Ruprecht römischer König versöhnet Bürgermeister, Rath und die Stadt Rotenburg auf der Tau-ber mit dem Burggrafen Fridrich zu Nürnberg, und spricht sie deswegen von der Acht, worein derBurggraf sie vor dem Hofgericht gebracht hat, wieder frei. G. zu Mergentheim des nechsten Don-nerstags nach sant Dorothea Tage.

17. Febr.

Ernst und Wilhalm Herzoge in Bayern entscheiden hinsichtlich der Zweyungen zwischen denBürgern von Augspurg einerseits, und Anslielm dem Nenninger der genannten Herzoge Diener undCuster daselbst anderseits, dass es bei dem Thurmbau den die von Augspurg in des Nenningers Gartenbegonnen haben verbleiben soll, dass aber durch 4 Schiedsmänner zu bestimmen sey, wie der zu die-sem Thurm zu machende Gang beschaffen seyn soll. G. zu München am freitag nach Valteins Tag.(c. 2 Sig.)

1. März

Ludweig Herzog in Beyern verpflichtet sich, hinsichtlich der Foderungen welche Erhärt Puch-berger zum Fürstenstain wegen einer Schuld von 4500 Gulden an ihn gemacht hat, sich in den Aus-spruch des Bischofs Johann zu Regenspurg und des Oswalt Torringer zum Stain Ilauptmann in Salz-burg zu fügen. G. zu Landshut des Piinztags vor dem weissen Suntag. (c. Sig.)

3. März

Graf Görig Herr zu Neunortenberg verspricht dass er wegen der Ungenade und „vanknuss“darin ihn Heinrich Herzog in Bayern gehabt, dann ledig gelassen und ihm die Veste Neunortenbergwiedergegeben hat, nicht Hass, Unwillen oder Feindschaft tragen wolle; und dass erwähnte Vestedes Herzogs offnes Haus sein soll und er ihm damit gehorsam und gewärtig sein wolle. D. Samstagin den 4 Tagen der Fasten, (c. S.)

5. März

Hans v. Vechenbach bekennt, dass Bischof Johannes von Würzburg alle seine Foderungen,welche er an das Hochstift hatto, jedoch mit Ausnahme der 385 11., welche ihm aus dem Schlagschatz