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muß auch auf den Gegenbeweis oder Elenchos zntreffen, nurmuß noch der Widerspruch dazu gefügt werden; denn der Gegen-beweis ist nur Schluß auf einen Widerspruch. Wenn nun einSchluß nicht auf einem Accidens beruht, so ist es kein Elenchos.Denn wenn unter den und den Voraussetzungen das und dasnothwendig sein muß und dieses letztere dabei weiß ist, so folgtdas, daß es weiß ist, nicht nothwendig ans dem Schluß. UndWenn das Dreieck drei Winkel hat, welche zwei Rechten gleichsind, und das Dreieck dabei accidentell eine Figur oder ein Erstesoder ein Anfang ist, so folgt aus dem Schluß nicht, daß eineFigur, ein Erstes, ein Anfang jene Eigenschaft des Dreiecks hat.Denn nicht sofern cs Figur oder Erstes ist, sondern sofern esDreieck ist, gilt von ihm der Beweis. Und so ist es auch inandern Fällen. Also wenn der Elenchos ein Schluß ist, so kanner als Schluß nicht ans ein Accidens begründet sein. Dieß ist aberder Grund, weßhalb auch Fachmänner und überhaupt Sachver-ständige von solchen, die nichts von der Sache verstehen, durchsolche Schlüsse überwunden werden; sie begründen nemlich dieSchlüsse den Sachverständigen gegenüber auf ein Accidens. Dieletzteren sodann, welche nicht zu unterscheiden wissen, geben ent-weder auf die gestellten Fragen zu, oder wenn sie es auch nichtthun, glauben sie es gethan zu haben.
Bei den ans dem Unterschied gewisser Beziehung und schlccht-hiniger Bestimmung beruhenden Trugschlüssen ist die Sache die,daß Bejahung und Verneinung sich nicht auf Eins und dasselbebezieht. Denn die Negation des in gewisser Beziehung Weißenist das in gewisser Beziehung nicht Weiße, die Negation desschlechthin Weißen ist das schlechthin nicht Weiße. Wenn nunzugegeben wird, daß etwas in gewisser Beziehung weiß sei, unddieß nun so gefaßt wird, als wäre dasselbe schlechthin weiß, sofolgt daraus nicht wirklich ein Gegenschlnß, es scheint aber sowegen Unkenntniß des Wesens des Gegenschlusses.
Am einleuchtendsten von allem sind die die oben angeführ-ten auf der Definition des Gegenschlusses beruhenden Schlüsse;deßhalb führen sie auch diesen Namen. Hier wird nemlich derSchein erregt durch Weglassung eines Begriffs, und bei der obigen
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