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die aufgestellte Definition eigenthiimlich sein soll. Bei der Wider-legung dagegen ist es nicht nöthig, das Allgemeine zu beweisen,es genügt zu zeigen, daß die Definition von Einer der im Na-men begriffenen Bestimmungen nicht ausgesagt werden kann. Wennes aber auch nothwendig wäre, die Widerlegung allgemein zufassen, so wäre doch auch so beim Widerlegen keine Umkehrungnothwendig; es genügt nemlich bei der allgemeinen Widerlegungzu zeigen, daß von dem, von welchen: der Name ausgesagt wird,die Definition nicht ausgesagt werden kann. Umgekehrt ist esaber nicht nothwendig zu beweisen, daß von dem, von welchemder Begriff ausgesagt wird, der Name nicht ausgesagt werdenkann '). Ferner wenn die Definition auch allem in dem NamenBegriffenen zukommt, so ist sie doch unrichtig, wenn sie diesemnicht allein zukommt.
Ebenso verhält es sich auch mit dem Eigenthümlichen undmit der Gattung; bei beiden ist die Widerlegung leichter, als dieBehauptung. Was das Eigenthümliche betrifft, so ist dieß ausdem Gesagten klar, denn in der Regel wird das Eigenthümlicheim Zusammenhang s) angegeben, so daß bei der Widerlegung nurEin Punkt widerlegt zu werden braucht, während bei der Be-hauptung Alles bewiesen werden muß. So ziemlich auch sonstAlles, was für die Definition gilt, kann auch auf das Eigen-thümliche angewendct werden; der Behauptende muß nemlich zei-gen, daß es allem in dem Namen Begriffenen zukommt, bei derWiderlegung aber genügt es zu beweisen, daß es Einem nichtzukommt, und auch dann, wenn es Allem zukommt, aber nichtausschließlich diesem, ist es als widerlegt anzusehen, wie oben beider Definition gesagt ist. Was die Gattung betrifft, so mußman bei der Behauptung auf Eine Weise zeigen, daß sie Allemzukommt, bei der Widerlegung aber ist zweierlei möglich: die an-fängliche Behauptung ist nemlich widerlegt, wenn bewiesen ist,daß die Bestimmung keinem zukommt und daß sie einigem nichtzukommt. Ferner genügt es bei der Behauptung nicht, zu be-
1) S. über LcSart und Zusammenhang die Anm. von Waitz.
2) AlS BestandtheU der Definition.