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nehmung eigenthümlich, so kann man auch nicht sagen, daß demGehör das eigenthümlich sei, daß es sinnliche Wahrnehmung sei.— Bei der Behauptung hat man darauf zu sehen, ob das nachdem Haben Benannte dem Haben eigenthümlich ist; dann wirdnemlich anch das nach der Beraubung Benannte der Beraubungeigenthümlich sein. Und wenn der Beraubung das nach der Be-raubung Benannte eigenthümlich ist, so wird auch dem Haben dasnach dem Haben Benannte eigenthümlich sein. Z.'B. da demGesicht das Sehen eigenthümlich ist, sofern wir eben das Gesichthaben, so wird der Blindheit das Nichtsehen eigenthümlich sein,sofern wir eben das Gesicht nicht haben, während wir es vonNatur haben sollen.
Ferner ist zu achten ans Bejahung und Verneinung, undzwar zunächst ist hier zu merken auf das, was ausgesagt wird.Dieser Gesichtspunkt ist zu verwenden allein für die Widerlegung.Z. B. fragt es sich, ob die Bejahung oder das nach der Be-jahung Benannte dein Subjekt eigenthümlich ist; in diesem Fallist ihm die Verneinung oder das nach der Verneinung Benanntenicht eigenthümlich. Und wenn die Verneinung oder das nachder Verneinung Benannte dem Subjekt eigenthümlich ist, so wirdihm die Bejahung oder das nach der Bejahung Benannte nichteigenthümlich sein. Z. B. da es dein Thier eigenthümlich ist,daß es beseelt ist, so ist es ihm nicht eigenthümlich, nicht beseeltzu sein.
Zweitens ist zu achten auf das, was ausgesagt oder nichtausgesagt wird, und auf das, vou welchem es ausgesagt wirdbei der Widerlegung fragt es sich hiebei, ob die Bejahung derBejahung nicht eigenthümlich ist, dann wird nemlich anch die Ver-neinung der Verneinung nicht eigenthümlich sein. Und wenn dieVerneinung der Verneinung nicht eigenthümlich ist, so wird auchdie Bejahung der Bejahung nicht eigenthümlich sein. Z. B. dadem Menschen das Prädikat „Thier" nicht als Eigenthümlicheszukommt, so wird auch dem Nicht-Menschen das Prädikat „Nicht-Thier" nicht als Eigenthümliches zukommen. Und wenn dem
1) Auf Prädikat und Subjekt zugleich.