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3 (1891) Poetik (3. Aufl.), Topik (Disputierkunst)
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e'igenthümlich ist, daß der Mensch zwei Füße hat, das Pferd abervier. Hier kann der Angreifer behaupten erstens: der Mensch seinicht zweifüßig und er sei vierfüßig, zweitens das Pferd sei zwei-füßig und es sei nicht vierfüßig. In jedem Fall, mag man be-weisen, was man will, wird der aufgestellte Satz aufgehoben.

An sich eigenthümlich ist das, was Allem gegenüber eigen-thümlich ist, und dasjenige, welchen: es zukommt, von Allem un-terscheidet, wie z. B. dem Menschen das eigenthümlich ist, daßer ein sterbliches, für Wissen empfängliches lebendes Wesen ist.Das relativ Eigenthümliche ist etwas, was nicht von Allein un-terscheidet, sondern nur von gewissem Bestimmtem, wie z. B. derTugend im Verhältniß zun: Wissen eigenthümlich ist, daß sie inmehreren Vermögen beruht, während das Wissen nur in: Denk-vermögen wohnt und nur Denjenigen zukommt, welche das Denk-vermögen haben. Das immer Eigenthümliche ist das, was zujeder Zeit gilt und nie aufhört, wie z. B. beim Thier das, daß

es ans Seele und Leib besteht. Das je und je Eigcnthüm-

liche ist das, was für eine gewisse Zeit gilt und nicht nothwendigimmer da sein muß, wie z. B. an einen: gewissen Menschen das,daß er auf dem Markt spazieren geht.

Um das relativ Eigenthümliche zu bestimmen, muß manden Unterschied angeben, entweder den, welcher überall und im-mer, oder den, der meistens und bei den meisten Dingen zutrifft;

z. B. für den ersteren Fall mag als Beispiel das Eigenthümliche

dienen, welches dem Menschen in: Verhältniß zum Pferd zukommt,daß er nemlich zweifüßig ist; der Mensch ist nemlich immer unddurchaus zweifüßig, ein Pferd aber ist niemals zweifüßig. Fürdas Eigenthümliche, welches meistens und bei den Meisten zutrifft,kann man erinnern an das, was dem Denkvermögen eigcnthüm-lich ist im Verhältniß zum Begchrungsvermögen und Gefühls-Vermögen, daß nemlich das erstere herrscht, die letzteren beherrschtwerden; es ist nemlich nicht immer der Fall, daß das Denkver-mögen herrscht, sondern bisweilen wird es auch beherrscht, undebenso Wird das Begehrungsvermögen und das Gesühlsvermögennicht immer beherrscht, sondern es kommt auch vor, daß sie herr-schen, wenn nemlich die Seele des Menschen in übler Verfassung ist.

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