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e'igenthümlich ist, daß der Mensch zwei Füße hat, das Pferd abervier. Hier kann der Angreifer behaupten erstens: der Mensch seinicht zweifüßig und er sei vierfüßig, zweitens das Pferd sei zwei-füßig und es sei nicht vierfüßig. In jedem Fall, mag man be-weisen, was man will, wird der aufgestellte Satz aufgehoben.
An sich eigenthümlich ist das, was Allem gegenüber eigen-thümlich ist, und dasjenige, welchen: es zukommt, von Allem un-terscheidet, wie z. B. dem Menschen das eigenthümlich ist, daßer ein sterbliches, für Wissen empfängliches lebendes Wesen ist.Das relativ Eigenthümliche ist etwas, was nicht von Allein un-terscheidet, sondern nur von gewissem Bestimmtem, wie z. B. derTugend im Verhältniß zun: Wissen eigenthümlich ist, daß sie inmehreren Vermögen beruht, während das Wissen nur in: Denk-vermögen wohnt und nur Denjenigen zukommt, welche das Denk-vermögen haben. Das immer Eigenthümliche ist das, was zujeder Zeit gilt und nie aufhört, wie z. B. beim Thier das, daß
es ans Seele und Leib besteht. — Das je und je Eigcnthüm-
liche ist das, was für eine gewisse Zeit gilt und nicht nothwendigimmer da sein muß, wie z. B. an einen: gewissen Menschen das,daß er auf dem Markt spazieren geht.
Um das relativ Eigenthümliche zu bestimmen, muß manden Unterschied angeben, entweder den, welcher überall und im-mer, oder den, der meistens und bei den meisten Dingen zutrifft;
z. B. für den ersteren Fall mag als Beispiel das Eigenthümliche
dienen, welches dem Menschen in: Verhältniß zum Pferd zukommt,daß er nemlich zweifüßig ist; der Mensch ist nemlich immer unddurchaus zweifüßig, ein Pferd aber ist niemals zweifüßig. Fürdas Eigenthümliche, welches meistens und bei den Meisten zutrifft,kann man erinnern an das, was dem Denkvermögen eigcnthüm-lich ist im Verhältniß zum Begchrungsvermögen und Gefühls-Vermögen, daß nemlich das erstere herrscht, die letzteren beherrschtwerden; es ist nemlich nicht immer der Fall, daß das Denkver-mögen herrscht, sondern bisweilen wird es auch beherrscht, undebenso Wird das Begehrungsvermögen und das Gesühlsvermögennicht immer beherrscht, sondern es kommt auch vor, daß sie herr-schen, wenn nemlich die Seele des Menschen in übler Verfassung ist.
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