84
wenn das Lernen ein Sich erinnern ist, so ist das Gelernt habenein Sich erinnert haben, ebenso wenn das Sich auflösen ein Ver-gehen ist, so ist das Sich aufgelöst haben ein Vergangensein unddie Auflösung ein Vergehen. Ebenso bei dem, was ein Werdenund ein Vergehen bewirkt, ferner bei Vermögen und Gebrauch,und überhaupt ist dieß bei jedem ähnlichen Verhältniß sowohl fürsWiderlegen als fürs Behaupten im Auge zu behalten, wie es ebenin Hinsicht aufs Werden und Vergehen bemerkt worden ist. Istnemlich das, was ein Vergehen bewirkt, auflösend, so ist auch dasVergehen eine Auflösung, und wenn das, was ein Werden be-wirkt, etwas Schaffendes ist, so ist auch das Werden ein Ge-schaffenwerden und der Act des Werdens eine Schöpfung. Ebensoist es auch bei den Vermögen und Arten des Gebrauchs; istnemlich das Vermögen als Besitz eine Beschaffenheit, so ist dasVermögen als Thätigkeit ein so und so Beschaffen sein undwenn der Gebrauch von etwas eine Aktivität ist, so ist dasGebrauchen ein Aktivsein und das Gebraucht haben ein Aktivgewesen sein.
Ist ferner das, was der Art gegenübersteht, eine Beraubung,so ist die Widerlegung auf zweierlei Art möglich; erstens für denFall, daß das Gegenüberstehende in der angegebenen Gattung sichbefinden soll; entweder nemlich ist die Beraubung schlechthin nichtin derselben Gattung oder doch nicht in der nächsten, z. B. wenndas Gesicht in der Wahrnehmung als seiner nächsten Gattungenthalten ist, so wird die Blindheit keine Wahrnehmung sein.Zweitens: wenn die Beraubung sowohl der Gattung als der Artgegenübersteht, das Gegenüberstehende aber nicht in der gegen-überstehenden Gattung ist, so kann auch das zuerst Genanntenicht in der genannten Gattung sich befinden. Für die Wider-legung ist nun in der angegebenen Weise zu verfahren, für dieBehauptung aber auf Eine Art: wenn nemlich das Gegenüber-stehende in der gegenüberstehenden Gattung ist, so wird auchdas zuerst Genannte in der zuerst genannten Gattung sein,also z. B. wenn die Blindheit ein Mangel an sinnlicher Wahr-nehmung ist, so ist das Gesicht eine Art von sinnlicher Wahr-nehmung.