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als AccidenS beigelegt ist. Hiebei macht man den Fehler nament-lich in Beziehung auf die Gattungen, z. B. wenn man sagt, demWeißen komme das Prädikat Farbe als Accidens zu. Die Farbeist nämlich nicht ein Accidens des Weißen, sondern sie ist dieGattung des Weißen. Es ist nun wohl möglich, daß der, wel-cher den Satz aufstellt, auch hinsichtlich der Bezeichnung eine ge-naue Bestimmung gibt, also z. B.: der Gerechtigkeit kommt dasPrädikat Tugend als Accidens zu, oft aber ist auch, wenn keinesolche ausdrückliche Bestimmung beigesügt ist, klar, daß die Gat-tung als Accidens aufgestellt ist, wie z. B. wenn man sagt, dasWeiße sei gefärbt, oder das Gehen bewege sich. Es darf nem-lich von keiner Gattung eine Bestimmung abgeleitet werden, umdas Prädikat der Art abzugeben, vielmehr werden alle Gattungenselber in synonymer Weise von den Arten prädicirt; denn dieArten nehmen sowohl den Namen als den Begriff der Gattungenan. Sagt man nun, das Weiße sei gefärbt, so hat man damitnicht eine Gattung aufgestellt, da ja das Prädikat ein abgeleitetesist, ebenso wenig aber ein Eigenthümliches oder eine Definition;denn die Definition und das Eigenthümliche kommen keinem an-dern zu, gefärbt aber ist auch noch vieles Andere außer demWeißen, z. B. Holz, Stein, Mensch, Pferd. Es ist also klar,daß man bei dem Prädikat ein Accidens aufgestellt hat.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist der, daß man genau zusieht,wenn gesagt ist, daß etwas entweder allen oder keinem zukomme.Hiebei muß man aber die Arten in Betracht nehmen und nichtins Unendliche gehen; denn so ist die Untersuchung mehr metho-disch und verliert sich nicht ins Weite. Man muß ferner beidieser Betrachtung vom Ersten ausgehen, dann der Reihe nachweiter gehen bis zum Einzelnen; z. B. wenn gesagt ist, Eineund dieselbe Wissenschaft umfasse das Gegenüberstehende, so mußman untersuchen, ob dieß zutrifft auf das Relative, das Ent-gegengesetzte, das eine Beraubung und ein Haben Bezeichnende,das (contradictorisch) Widersprechende, ob das je in Eine Wissen-schaft gehört; und wenn es hieran sich noch nicht klar heraus-stellt, so muß man das Genannte wieder theilen, bis man zumEinzelnen gelangt, z. B. ob das Gerechte und das Ungerechte,
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