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Aristoteles, Poetik.
daß es möglich sei; sobald aber etwas wirklich geschehen, so isteinleuchtend, daß es möglich. Denn cs würde eben nicht geschehensein, wenn es unmöglich gewesen wäre.
7. Indessen kommt es doch auch vor, daß in manchen Tra-gödien zwar ein oder zwei historisch bekannte Namen vorhandensind, während die übrigen erdichtete sind, ja daß in manchen keineinziger historisch bekannter Name vorhanden ist, wie z. B. inA'gathons? Tragödie „Die Blume"; denn in diesem Stückesind sowohl die Thatsachen als die Namen gleichmäßig reineErfindung des Dichters, und das Werk verliert dadurch nichtsvon seinem Reize.
8. Mithin darf man nicht so ohne Ausnahme das Gebothinstellen, der Dichter müsse dahin streben, sich an die durchÜberlieferung gegebenen Mythen zu halten, in deren Kreise dieTragödien sich bewegen. Ein solches Streben wäre auch sogarlächerlich, denn selbst das historisch Bekannte ist ja doch nurwenigen bekannt, und dennoch ergötzt es alle. 8
7. Der hier und öfters (s. Kap. XV, 8; XVIII, 6 und 7; Rheto'rik,II, 19; II, 24) von Aristoteles mit offenbarer Teilnahme und lobenderAnerkennung seiner dichterischen Verdienste erwähnte Tragiker Agathonwar nicht, wie selbst noch in Pauly's Realencyklopädie (I, 233) zu lesensteht, der ans Pla'tons „Gastmahl" bekannte Zeitgenosse und Freund Platons,welcher letztere allerdings in das Haus dieses reichen und feingebildetenMannes die Scene seines Gastmahls verlegte — denn Platon (geboren 429v. Chr.) war noch ein Knabe, als Agathon (geboren 457) bereits ein ge-feierter tragischer Dichter war —, sondern er war ein jüngerer Zeit-genosse des Sollrates und Euri'pides und dem Aristoteles vielleicht durchväterliche Tradition nahe gebracht. Denn Agathon lebte eine Zeit langam makedonischen Könlgshofe. Was wir über ihn weiter wissen können,findet sich in der lateinischen Schrift Friedrich Ritschls über Leben,Kunst und Fragmente des Dichters (Halle, 1829) gesammelt.
8. Aristoteles polemisiert hier offenbar gegen andere gleichzeitige undfrühere Theoretiker über die dramatische Poesie, ans welche er auch ananderen Stellen (man sehe Kap. XIII, Z 4 und § 7) sich bezieht.