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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
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1434.28. April.

30. April.

30. April.

2. Mai.

2. Mai.

3. Mai.

3. Mai.

3. Mai.

Sigmund Römischer Kaiser erklärt den Herzog Ludwig in Beyern, Grafen zu Mortany, wegenschwerer Frevel und Verbrechen in die Reichsacht. G. zu Basel am Mittwochen nach heil. Jorgentag.(c. S.) (B.)

Der römische Kaiser Sigmund auf dessen Geheiss Herzog Wilhalm in der Streitsache zwischendem Bischöfe Peter zu Augspurg und dem Grafen Wilhalm zu Tettnanng, Jagd-UebergrifTe des Letztembetreffend, am Freytage vor Philippi und Jacobi zu Gerichte gesessen, setzt, da Graf Wilhalm mitKrankheit bei Empfange des Ladungsbriefes sich entschuldigt hat, den Parteien einen neuen Rechtstag,nämlich Montag vor sand Veitstag. G. zu Basel am Freytag vor Philippi und Jacobi. (S.)

Cöntz Beham ein Maurer, von dem Rath der Stadt zu Regenspurg gefangen gesetzt vonwartzund Verdenkens wegen, als soll er ein Bock gewesen sein und mit Böcken vor dem Wald Gemein-schaft gehabt haben, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Bürge: sein Schwager Hauns Schönheer,Bürger zu Regenspurg. Siegler: Markus auf Tunaw, Probst zu Regenspurg. G. an sant Philippi vndJacob abent. (c. S.) (BO

Kaiser Sigmund lädt Albrechten den Freudenberger auf Sonntag nach sand Erasmtag oder aufden nächsten Rechttag darnach mit dem Aufträge vor, seine Briefe mitzubringen, und bis dabin nichtsmit Gericht wider die von Regenspurg zu versuchen. G. zu Basel am Suntag vor dez Heiligen kreutztag Inuencionis. (B.)

Herzog Albrecht in Bairn quittirt den Rath und die Bürger der Stadt zu Strawbing über 100Pfund Regenspurger Pfenning, die sie ihm von der Stadtsteuer schuldig gewesen und welche sieHannsen dem Castenmair von Rengspurg, dem sie als Leibgeding verschrieben sind, bezahlt haben.G. zu Strawbing an des h. Krewcztag, als es gefunden ward. (B.)

Kaiser Sigmund erklärt auf Ansuchen des Bischofes Linhart zu Passaw alle Gnaden, Freiheitenund Briefe, welche die Bürger und Stadt zu Passaw von seinen Vorfahren am Reich und zu Behemund von andern Fürsten ohne Wissen der Bischöfe zu Passaw und zum Nachtheil des Stiftes daselbsterworben hätten, als kraftlos. G. zu Basel am Montag nach sant Philipps und sant Jacobs tag. (B.)

Sigmund, Römischer Kaiser, widerruft den Auftrag, die Steuer von 300 Pfd. Haller, welche dieStadt Memmyngen ihm und dem Reiche jährlich auf sant Martins Tag zu geben schuldig ist, dem Hannsvon Bödmen auszuzahlen, sondern verpfändet dieselbe gegen ein Darlehen von 4000 Gulden seinemDiener Marquart Brisacher. G. zu Basel an des heiligen Creuts tag Inuencionis. (c. S.) (S.)

Kaiser Sigmund erklärt auf die Klage des Herzogs Wilhelm in Bairn die armen Leute von Rie-tenburg, welche von Michel Küffer vor den Freienstul zu Ludischeit in das heimliche Gericht geladenwurden, nachdem er dem genannten Küffer zwei Rechttage angesetzt hatte, worauf er aber nicht er-