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1434. durch Geldversprechungen zum Stillschweigen vermocht und das Schloss beschlichen habe; auch derRamynger habe ihm Gelds genug versprochen, wenn ihm in das Schloss geholfen würde. Sie bittetden Herzog, ihr schriftlich wissen zu lassen, wie sie sich gegen den Pucher und den gefangenenWächter zu verhalten habe ; — sie hätte sich einer so schweren Handlung und Zusetzung von Seitender Amtleute nie versehen und wolle ihr Gelt nehmen, da sie auf solche Art dass Schloss nicht längerbehaben möchte. G. zu Egersperg an Mitichen vor Oculi. (B.)
24. Febr. Sigmund Römischer Kaiser spricht über Herzog Ludwig in Bayrn, Graf zu Mortany, den Bann,
Anathema und die Acht aus, verurtheilt ihn in eine Strafe von 1000 Mark feinen Goldes und erklärtdenselben aller Ehren, Gewalt und Herrlichkeit für verlustig. G. zu Basel an h. Mathiastag. (B.)
24. Febr.
Sigmund, röm. Kaiser, beurkundet der Jüdischheit zu Nüremberg den richtigen Empfang derherkömmlichen Ehrung und Schankung zu seiner kais. Krönung zu Rom, bestätigt ihre Briefe undFreiheiten, und verspricht sie in den nächsten 10 Jahren mit keiner Schatzung weiter zu belästigen.G. zu Basel, an sanct Mathis Tage, des hl. Zwelff'boten Tag, des Kaiserthums im 1. Jahre. (F.)
24. Febr.
Caspar Herr zu J^aber quittirt den Herzog Ernst in Bayrn über eine Abschlagszahlung von 200rhein. Gulden an den seiner Gemahlin Elisabethen Frauen zu Laber schuldigen 2000 Gulden. G. amMicken nach dem Suntag Reminiscere, (c. S. impr.) (B.)
25. Febr.
Heimeran Muckentaler quittirt den Herzog Johanns über eine Abschlagszahlung von 260 rhein.Gulden an der Schuldsumme von 600 rhein. und 500 ungrischen Gulden. Mitsiegler: Endres Pun-czinger. G. zu Nuwmargt am Piincztag vor Oculi, (c. 2 S.) fB.)
25.Febr. Sigmund, Römischer Kaiser, ladet seine und des Reiches Getreue, Friedrich und Peter von
Hohenek, vor sich, um sich gegen die Klagen des Bischofes Peter zu Augspurg wegen Beeinträchti-gung in dessen Wildbännen zu verantworten. G. zu Basel am nechsten Donerstag nach sant Mathiastag. (c. S.) (S.)
25. Febr. Sigmund, Römischer Kaiser, ladet seinen und des Reiches liehen Getreuen, Peter von Fryberg
vor, um sich gegen die Klagen des Bischofes Peter zu Augspurg wegen Beeinträchtigung dessen Wild-banne zu verantworten. G. zu Basel am nechsten Donerstag nach sant Mathias tag. (c. S.) (S.)
28. Febr.
Sigmund römischer Iveiser erklärt, dass er die genügliche Ausrichtung, welche ihm die Judenzu Nuremberg zur Ehrung seiner kaiserlichen Würde gethan haben, empfangen habe, bestätigt derStadt zu Nuremberg, welchen die Jüdischeit daselbst von seinen Vorfahren am Reiche römischen Kaisernund Königen befohlen und verschrieben worden ist, alle hierüber ertheilten Briefe, und ertheilt auskaiserlicher Milde der Jüdischeit zu Nuremberg die Gnade, dass von derselben in den nächsten zehenJahren ausser der gewöhnlichen Steuer, welche sie ihm und dem Reiche jährlich zu geben pflichtig