Druckschrift 
13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
Entstehung
Seite
185
Einzelbild herunterladen
 

1430 .

20. Sept.

24. Sept.

27. Sept.

30. Sept.

2. Oct.

4. Oct.

wodurch Anna Heinrichs zu Bappenhcim Wirlhin geborne von Abensberg in Nutz und Gewähr der inder Grafschaft Hirschberg hinlerlassenen Hab und Guts ihres Vaters und Bruders, der Herrn Jobs undDietrich zu Abensperg seel. auf so lange eingesetzt wird bis ihr von ihrer Verwandschaft die nochrückständige Heinisteuer zu zwölfhundert Gulden Ausfertigung und Erbtheil verabfolgt werden. G. zuder Freyenstat Montag nach U. L. Frawen tag alls Si geborn ward. (B.)

Peter Schiltperger von Nidern Häwn, von dem Rath der Stadt zu Regenspurg gefangen gesetzt,weil er heimliches Feuer, das zu Legen und Mordbrand gehört, in der Stadt gekauft und bestelltsollt haben, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Siegler: Cunrad Grafenrewler, Schullheiss zuRegenspurg. G. an sand Matheus abent des heiligen Zvvelfpoten. (c. S.) (B.)

Sigmund römischer Kunig verleiht dem Veit von Rechenberg das Halsgericht zu Ostheim undeinen Ilof daselbst sammt Zugehörungon als Reichs-Mannlehen. G. zu Nürnberg an Suntag nachMichels Tag. (B.)

Johanns, Pfallentzgrave bey Rein vnd Hertzoge in Beyern widerruft das einer gepflogenenTeiding gemäss Albrcchten vom Eglofstein zugesprochene Halsgericht zu Richenecke, und um die Vestedaselbst, als weit man mit einem Armbsl geschiessen möchte, und in dem Dorff zu Häppurg, als weitdann das Dorff ist, und gebietet, dass fürbass solche sachen, die ein Halsgerichte anlreffend, gen Hers-pruck gchanlhabt werden. G. zum Newnmargt an Mitwochen vor sant Michelstage. (B.)

Sigmund, römischer König, gebietet den Bürgermeistern, Rath und Bürgern der Stadt Rotenburgauf der Tauber auf nächsten Montag nach sanct Martinstag vor ihm zu Nuremberg oder wo er dannim Reiche seyn werde, zu erscheinen oder ihren Procurator zu senden, und sich gegen die Zuspruchs-klage des Grafen Ilanns von Wertheim zu verantworten. G. zu Nuremberg am nechsten Sampsslagnach sant Michels tag. (c. S.) (F.)

Sigmund, Römischer König, nimmt den Abt Caspar und den Convent zu Tegernsee mit ihrenLeuten und Gütern im Land zu Osterrich und Bayern und an der Etsch in seinen Schulz und Schirm.G. zu Nuremberg am nechsten Montag nach sand Michels tag. (c. S.) (B.)

Sigmund, römischer König erlheilt der Jüdischheit zu Nuremberg, seinen und des Reichs Kam-merknechten, einen Freibrief auf die Dauer von 12 Jahren, binnen welcher sie mit keinen weiternAnlagen beschwert werden sollen doch unbeschadet seiner jährlichen Zinse, und der Rechte derStadt Nuremberg, besonders des Rechts Juden zu empfahen oder zu beurlauben, bestätigt ihnen auchihre andern Freiheiten, und namentlich dass sie vor kein Gericht ausser Nuremberg geladen werdensollen. G. zu Nuremberg an S. Francisci tage. (c. S.) (F.)

Der römische König Sigmund bestätigt der Aebtissin Elsbeth und deren Kloster zu Pergen alle

24

7. Oct.