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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
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1430.16. Mai.

16. Mai.

16. Mai.

22. Mai.'

22. Mai.

22. Mai.

22. Mai.

Hanns vom Degemberg und die übrigen erkennen auf die Forderung des Herzogs Ludwig, dassdie Urtheile der 25 Richter namentlich in die Gerichtsbriefe geschrieben werden sollten, zu Recht: Essoll hinfiir billig dabei bleiben, als es vom Anfänge der Rechte bisher herkommen ist. G. zu Strawbingam Erichtag nach dem Sonntag Cantate, (c. S.) (B.)

Hanns vom Degemberg und die übrigen erkennen in der Streitsache des Herzogs Ludwig gegendie Herzoge Ernst und Wilhalm, die Lösung der Schlosser Swaynkchendorff, Luppurg, Lengveld, Kal-muntz, Smidmulen, Velburg, Heinbawr, Lewlzmanstain etc. betr., zu Recht, dass die Herzoge Ernst undWilhalm dem Herzog Ludwig von Rechts wegen nicht schuldig seien, ihm die benannten Schlösserund Stücke lösen zu lassen; es wäre denn, dass sie es williglich und gern tliun wollten. G. zuStrawbing, am Erichtag nach dem Sonntag Cantate, (c. S.) (B.)

Hanns von Degenberg und die übrigen erkennen auf die Beschwerde des Herzogs Ludwigwider die Herzoge Ernst und Wilhelm über die Satzung des Landgerichts Sulzbach und die Giltendavon, zu Recht, dass die Satzbriefe innerhalb 6 Wochen vorgelegt werden sollen. G. an Erichtagnach dem Sonntag Catate. (B.)

Hanns vom Degemberg und die übrigen bewilligen auf die Klage des Herzogs Ludwig, dassdie Herzoge Ernst und Wilhalm ihm die für das Schloss Valkchenstain, und für Giesing, Biburg undfür andere Güter ausgegebene Summen ersetzen und herausgeben sollen, den Herzogen Ernst undWilhalm Zug auf 14 Tage. G. an monetag uor dem heiligen aulfartag. (c. S.) (B.)

Seyfrid von Wemdingen Ritter zu Ottingen theilt alle seine Besitzungen unter seine SöhneJörig, Rünbolt und Wolf von Wemdingen und seinen Enkel Sigmund von seinem Sohne Seiz sei. Jürigvon Wemdingen erhält das Dorf Fünfstatt mit allen Gütern, Rechten und Zehenten; Rünbolt und Wolfzu Wemdingen aber das Schloss Ottingen mit allen Zugehörungen ; sein Enkel Sigmund von Wem-dingen erhält das Schloss Gössham sammt dem Gütchen zu Loinersham und den von Willwold Waulererkauften Gütern in der Schwalben und zu Fünfstatt. Seiner Tochter Ursula von Wemdingen weister ein Leibgeding an, das nach ihrem Tod an seine vorgenannte Erben fallen soll. Mitsiegler: SeineSöhne und Enkel, dann Berchtold von Westerstetlen Ritter zu Kazenstein, Leenharl der Marschalk zuHohenreichen und Ott der Eysenhoffer. G. am Montag vor St. Urbans des heyligen Babsttag. (S.)

Karl von Hessburgk macht sich gegen Anthon von Rotenhan, Domprobst. Reichart von Maspach,Dechant, und das Capitel zum Dom zu Wirtzburg verbindlich, das Schloss und Amt Vördernfrancken-berg, welches er von ihnen erkauft, bei allenfallsigem Wiederverkäufe ihnen anbieten zu wollen. G.am neclisten Montag vor sant Vrbans tag. (c. S.) (F.)

Hanns vom Degemberg und die übrigen bewilligen in der Klage des Herzogs Ludwigs gegendie Herzoge Ernst und Wilhalm, wegen widerrechtlicher Verleihung einer Kirche genannt Veitkirchen,

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