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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
Entstehung
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1429.

die Herzoge Ernst und Wilhalm den mit Herzog Steffan sei. geschlossenen Vertrag, wornach Ersterein dem Krieg gegen die Herzoge Ernst und Fridrich von Oesterreich 800 reisige Pferde, 200 Schützenund 800 Mann zu Fuss auf einen Monat und eigne Kosten stellen sollten, nicht gehalten hätten, wäh-rend doch Herzog Steffan die seinerseits übernommene Verpflichtung getreulich erfüllt habe, und dassselbe ihren Antheil an diesen Kosten dem Herzog Ludwig zu erstatten hätten, den Herzogen Ernstund Wilhelm Zug 6 Wochen und 3 Tage, oder, wenn die Richter bis dahin zu Straubing nicht an-wesend sein sollten, bis auf dem Sonntag nach dem hl. Ostertag. G. am Samstag nach St. Kathreinder hl. Jungfrauen Tag. (c. S.)

28. Nov.

Hainrich und Ott, Pfalzgrafen béi Rein und Herzoge in Bairen, machen einen Heirathsvertrag,wornach dieser die Tochter des erstem, Johanna, 3 Wochen nach dem Chrisltag zu Burghausen ehe-lichen und für selbe 32,000 Rcyn. Gulden alsHeirathgut empfangen soll; dagegen verspricht Ott dieserseiner Frau 64,000 Rein. Gulden, als Widern und zur Widerlegung ihres Heirathgutes, mit den daraussich ergehenden jährlichen Zinsen von 3200 fl., sowie nicht unter 10,000 Reynische Gulden als Mor-o-ensabe und die Zinsen davon im Betrage von 500 fl. auf Land und Leuten anzuweisen. G. zuNüremberg auf den Montag nach St. Kathrein Tag der heiligen Jungfrau. (Cop.) (B.)

29. Nov.

Hanns vom Degemberg erkennt mit den 24 Mannen auf die Klage Herzogs Ludwig gegen dieHerzoge Ernst und Wilhelm, dass die Briefe, Register und Bücher alle, die auf der Canczley liegen,gegen den geschehenen Ausspruch noch nicht in eine gemeine Hand gelegt worden seyen, zu Recht,Herzoer Wilhalm und Herzog Ludwigs Anwalt, Meister Conrad Wolff sollen wiederholt eine Botschaftan Herzog Heinrich, auf dessen Schlossen die Bücher und Register sich befinden, senden, und an ihnbegehren, dass selbe in 6 Wochen und 3 Tagen in eine gemeine Hand gelegt werden sollen. G. anerichlag vor sand Andreas des heiligen Zwelffboten tag. (c. S.) (B^)

2. Dec.

- Ernst und Wilhelm, Gebrüder, Herzoge in Bayrn, bestätigen gemeiner Priesterschaft in Nieder-bayrn die Freiheitsbriefe des Kaisers Ludwig und dessen Sohnes Herzogs Albrecht, wonach zu Folgepäbsllicher, kaiserlicher und königlicher Privilegien kein Probst von ihren Gütern, Widern und Widem-leuten etc. mehr als das alte Voglrecht nehmen, und kein Vicedom, Richter oder Sclierg sich derHinterlassenschaft eines Priesters unlerwinden, und die Legate solcher Priester irgendwie gegen dieBestimmungen des Vermächtnisses beeinträchtigen, und schliesslich Niemand die Priester oder derenGüter anders dann vor ihren Richtern beklagen soll. G. zu Straubingen an Freylag nach Sant AndresTage. (Vid.) (B.)

9. Dec.

Hanns Egker gesessen zu Lanndshuett gelobt einen in dem ihm von Hertzoge in Beyern Heinrichertheilten Kaufbriefe über die Veste Obernpering, enthaltenen Artikel, gemäss welchem diese Vestefür denselben ein offenes Haus seyn und dieser ihm allen erlittenen Schaden ersetzen sollte, getreulichzu halten. Mitsiegler: Vlrich der Egker, derzeit Richter zur Lanndshuet, sein Vetter. G. am nogstenFreytage nach Sandt Nielas tage. (c. 2 S.) (B.)