1429.
habe verwehren wollen, zu Recht, dass alle Strassen, Mauth und Zoll bey ihren alten Rechten undGewohnheiten verbleiben sollen. G. an Mitwochen nach sand Gallen Tag. (B.)
19. Oct.
Hanns vom Degemberg erkennt mit den 24 Mannen auf die Klage der Herzoge Ernst undWilhalm, dass Herzog Ludwig von der Rent und Gült im Lande mehr als den ihm zustehenden 4tenTheil eingenommen habe, zu Recht, beider Pariheien Amtleute sollen die Register und Raitbücher fürsich nehmen und eine Abrechnung pflegen, und zwar von der Zeit an, als die Huldigung von demLande geschehen ist, innerhalb 14 Tagen. G. an mitwochen nach sand Gallen tag. (c. S.) (B.)
19. Oct.
Hanns vom Degemberg erkennt mit den 24 Mannen wegen der Festen Swabegkch und Valk-chenstain zu Recht, dass dieselben den Herzog Ernst und Herzog Wilhalm bleiben sollen nach Inhaltdes Theilsbriefs, und dass Herzog Ludwig in 6 Wochen und 3 Tagen die beyden Festen denselbeneinantworten soll. G. an Mittichen nach Sand Gallen tag. (c. S.) (B.)
20. Oct.
Hanns vom Degenberg erkennt auf die Klage des Herzogs Ludwig, dass die Herzoge Ernst undWilhalm gegen Inhalt des Theilungsbriefes neue und höhere Zölle erheben, zu Recht: Haben dieHerzoge Ernst und Wilhalm einen neuen Zoll zu Landsperg gemacht, so sollen sie denselben gänzlichabthun, was aber die Höherung des Salzzolles zu München und dieNeuerung des Zolles zu der Newnstatbetrifft, so soll Herzog Ludwig in 14 Tagen nachweisen, dass diese Höherung und Neuerung nachder Theilung geschehen sey. G. zu Straubing am Pfinztag vor der aindleff tausend Maid Tag.(c. Sig.) (B.)
20. Oct.
Die Herzoge Ludwig, Ernst und Wilhalm in Bayrn versprechen der Landschaft in obern Bayern,sie bei allen ihren Gnaden, Ehren, Rechten, Freiheiten und guten Gewohnheiten bleiben zu lassen. G.an Pfmcztag nach sand Gallen tag. (c. S.) (B.)
21. Oct.
Ernste, Wilhalm und Johanns, Herzoge in Beiern, vereinigen sich zu gegenseitiger Hilfe undBekämpfung der Ketzer in Beheim, so dass die beiden Ersteren 100 reisige Pferde nach Runling, Aren-swanck und Kötzting, Herzog Johanns aber 70 reisige Pferde nach Camb sammt dem Pfleger daselbstund 30 Pferde nach Neunburg und Pleistein oder wo sie sonst noting sind unter guten Hauptleutenund auf ein ganzes Jahr als Besatzung zu legen und auf Lichtmess, wenn es dann zu Wettertagenkommt, obige Besatzungen mit je 50 Pferden zu vermehren versprechen. G. zu Straubing am Freitagder Einlef Tausent Maid Tage. (c. 3 S.) (B.)
22. Oct.
Hanns vom Degemberg erkennt mit den 24 Richtern auf die Klage des Herzogs Ludwig, dassdie Herzoge Ernst und Wilhalm die Gefälle des Salzzolles zu Freysing, der doch nach demTheilbriefe ein gemeiner Zoll sey allein eingenommen hätten, zu Recht, dass die Herzoge Ernst undWilhalm hinsichtlich des Zolls zu Freysing keine Neuerung mehr machen und dass es bei dem Theil-brief sein Verbleiben haben solle, wonach die Herzoge Ernst und Wilhalm dem Herzog Ludwig umseinen Zuspruch nichts, schuldig seien. G. an samtziag nach der aindleff tausend Maid tag. (B.)
21*