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1429.
Mordbrände einen bis zum nächsten St. Michelstag- und von da 2 ganze Jahre andauernden ¡Land-frieden, nach dessen Verkündigung man keinem, der nicht im Lande angesessen sei, freies Geleit geben,und alle Händel und Streitigkeiten vor ihnen oder ihren und andern Gerichten geschlichtet werdensollen. Die Herzoge seihst wollen ihre und der ihrigen Ansprüche gegenseitig von ihren Rüthen ent-scheiden lassen, und zur Beralhung aller dieser Angelegenheiten ihre Uälhe eines Theiis nach Kamb,andern Theiis nach Straubingen schicken; auch wollen sie sich gegenseitig auf alle Weise unterstützen,und Schlösser und Gefangene demjenigen von ihnen überlassen, in dessen Ländern man solche be-komme. Angelegenheiten über Grund und Boden und Lehen sollen in den Gerichten verhandelt werden,-worin seine liegen, und aud. Uoinnr ihrer Ritter und Knechte gegen Auswärtige etwas feindlichesunternehmen. G. zu Regenspurg am Mittwocn nach oi. jauuuo t« 6 . o o.) <b>
27. Juli.
Johanns, Pfalzgraf bei Rein und Herzog in Beiern, entscheidet als erwählter Schiedsrichter dieStreitigkeiten der Herzoge Ernst und Wilhalm in Beiern und des Tristram Zennger in solcher Weise:Beide Partheien sollen nunmehr gut Freund sein, die Herzoge dein Zennger auf den nächsten St.Michels Tag 840 Reinische Gulden bezahlen, dieser für sich und seinen Bruder Partzifal über Allesquilliren, alle Gefangene freigegeben werden und alle noch nicht erhobene Schatzungen ungiltig sein,die Herzoge aber den Zennger, wenn er den Herzog Ludwig von Beiern wegen seiner Foderungenangreifen oder sonst gerichtlich belangen wollte, hierin nicht hindern. G. am Mittwoch nach St. JacobsTag. (c. S.) (B.)
28. Juli.
Fridericus de Parsperg, decanus ecclesiae Ratisponensis necnon censuum camerae apostolicaedebitorum per provinciam Saltzburgensein collector generalis, recognoscit, se ab abbate et conventumonasterii in Althe superiori ratione exemptionis tres florenos sive Marabolinum recepisse. D.Ratisponeferia quinta post festum sancti Jacobi apostoli, (c. S.) (B.)
29. Juli.
Seitz Marschalk von Oberndorf der j. erklärt, dass das ihm von seinem Vetter Ililtpold demMarschalk von Oberndorf gewährte Darlehen von 100 rh. Gld. von der Summe, um welche er dem-selben das Dorf Gändrichingen verpfändet hat, bei der Wiederlösung abgezogen werden soll. G. Freitagnach St. Jacobstag. (S.)
31. Juli.
Ruprecht von Frewdenberg der ältere gesessen zu Hirssaw verkauft seinen Hof zu Pawmgartenan seinen Vetter Albrecht von Frewdenberg. Mitsiegler: Hans Wildenstainer der ältere zu Hirsaw.G. am Suntag nach Jacobs Tag. (c. 2 Sig.) (B.)
1. Aug.
Hanns vom Degemberg Erbhofmeister in Beyern zu Recht gesessen zu Strawbing mit 24 Mannennämlich mit den w-olgebornen Herrn Johansen Lantgrauen zum Lewchtenberg und Grauen zu Halls,Etzelln Grauen zu Ortenberg, Hannsen den Haibeken und Peter dem Rayner, diese 5 von der Ritter-schaft in Nyderen Bayrn, dann den 10 von wegen Herzogs Ludwig etc. Ott Ebser, Engelhart Marschalk,Haimeran Haslinger, Wilhalm Huetingcr, Ylrich Tewfiel, Fridreich Reichershaimer, Erasem martein,Andree Grabmair, Clauss von Purch und Stell'an Premier, endlich den 10 von wegen der Herzoge
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