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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
Entstehung
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1429.

14. Febr.

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17. Febr.

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19. Febr.

schuldig zu seyn, und verweist ihn dafür auf seine beiden Halbpawe zu MieheldorfF. G. des suntagsin der vasten als man singt Inuocauit. (B.)

Die Gebrüder Ernst und Wilhalm, Herzoge in Beyern, bekennen, dass sie die 850 Ung. Gulden,welche ihr Vetter, Herzog Johanns sei., Erhärt dem Buchperger und dessen Erben schuldig blieb, undwelche sie übernehmen mussten, nunmehr Seitz dem Buchperger und dessen Geschwisterten schuldigseien, und verschreiben denselben dafür eine Gilt von 85 Ung. Gulden aus ihrer Maut zu Vilshoven.Bürgen: Heinrich Nothafft zu Wernberg, Ritter, Pangratz Buchperger zum Neuenhaus und HannsSatelpogär zu Geltolfing. Mitsiegler: die Bürgen. G. am Montag nach dem Sonntag Invocavit,(c. 5 S.) (B.)

Counrat Müller Bürger zu Kempten, der vom Bürgermeister und Rathe daselbst um 2 PfundHaller gestraft worden war, weil er nach sankt Andres tag jüngstvergangen nit vnder si noch demAbt des Gotzhauses zu Kempten schwüre, als ander ir Mitbürger schwört Urfehde. Siegler: HansWermaister, Stadtamman zu Kempten. G. an sant Valentins tag. (c. S.) (S.)

Fridrich vom Wolfstein, Pfleger zu Velburg, daselbst statt seines Herrn, Johanns, Pfalzgrafenbei Rein, zu Gericht sitzend, erkennt auf die Klage Burckarts von Seckendorff von Weilting, dass desPfalzgrafen Amtmann zu Wackerstein. Älbel Paur, seinen Armen-Leuten zu Obern-Haunstat 9 AckerPferde, 66 Kühe und alle fahrende Habe genommen und nach Wackerstein geführt habe, wo es inder Küche und sonst verthan worden sei, und auf die Entgegnung des Pfalzgraf Johann, dass ÄlbelPaur alles ohne sein Wissen gethan habe und desshalb auch zum Jorg Leyminger nach Oetling inGefangenschaft gebracht worden sei, sowie auf Production des mitttels Jörg Leyminger zu Stand ge-kommenen Vertrags, worin der Kläger und dessen Sohn Heinrich erklären, dass sie wegen obigenRaubes vollständig befriedigt seien, zu Recht, dass der Seckendorffer an den Pfalzgrafen und dessenAngehörige keine Foderungen zu machen habe. G. zum Nuwenmargt am Pfintztag nach Valentini,(c. S.) (S.)

Arnold Judman bekennt für sich und seine Hausfrau Anna, von den Herzogen Ernst und Wil-halm in Bairn für all sein Guthaben und übrige Foderungen, wesshalb es zwischen ihm und den Herzogenzu Feindseligkeiten gekommen war, gänzlich bezahlt zu seyn. G. zu Augspurg am Pfintztag vor Re-miniscere. (c. S.) (B.)

Peter Bischof zu Augspurg eignet Vlrichen Herzoge zu Tegke das Gut Donrhusen, mit Aus-nahme des Kirchensatzes und Widems daselbst, das dem Kapitel zu Augspurg zusteht, welches Gutvor Zeiten Concz Hainczel vom Bischof zu Lehen empfangen und an genannten Herzog verkauft hat;wogegen dieser seine eignen Güter zu Braytenbrunnen mit Namen Korb, Sachsenried und Fürbuch demBischof aufgibt und von demselben zu Lehen empfängt. G. am nechsten Samstag vor dem Suntagals man in der hailigen Vasten singet Reminiscere, (c. S ) (S.)

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